Der Zulassungsausschuss besteht gemäß § 34 Zulassungsverordnung-Zahnärzte (ZV-Z) aus sechs Mitgliedern, und zwar aus je drei Vertretern der Zahnärzte und der Landesverbände der Krankenkassen sowie aus Stellvertretern in der nötigen Zahl. Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt vier Jahre.

Über Zulassungen und über Entziehung von Zulassungen beschließt der Zulassungsausschuss gemäß § 37 ZV-Z nach mündlicher Verhandlung. In allen anderen Fällen kann der Zulassungsausschuss eine mündliche Verhandlung anberaumen. Es kann auch in Abwesenheit Beteiligter verhandelt werden, falls in der Ladung darauf hingewiesen ist.

Der Ausschuss verhandelt darüber hinaus z.B. auch über:

  • Praxisverlegungsanträge
  • Beendigung der vertragszahnärztlichen Zulassung
  • Anträge zur Genehmigung und Auflösung von örtlichen und überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften
  • Anträge zur Genehmigung und Auflösung von KZV-bezirksübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften
  • Zulassung oder Reduzierung auf einen hälftigen Versorgungsauftrag
  • Anträge auf Ruhen der vertragszahnärztlichen Zulassung
  • Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung von angestellten Zahnärzten/Innen
  • Ende der Beschäftigung von angestellten Zahnärzten/Innen
  • Anträge auf Änderung der Arbeitszeiten der angestellten Zahnärzte/Innen
  • Anträge auf Ermächtigung für eine KZV-bezirksübergreifende Zweigpraxis gemäß § 24 ZV-Z

Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses befindet sich im Hause der KZVWL, Auf der Horst 25, 48147 Münster.

Zulassungsausschusstermine für das Jahr 2024

  • 17. Januar 2024
  • 14. Februar 2024
  • 13. März 2024
  • 17. April 2024
  • 15. Mai 2024
  • 19. Juni 2024
  • 21. August 2024
  • 18. September 2024
  • 16. Oktober 2024
  • 13. November 2024
  • 11. Dezember 2024