Die Servicestelle ist ausschließlich für die Region Westfalen-Lippe zuständig. Sie koordiniert den Austausch zwischen Zahnärzten/innen und ihren Praxisteams mit betroffenen Patientinnen und Patienten, damit diese beraten und unterstützt werden. Sie vergibt keine Behandlungstermine.
Darüber hinaus kann Ihnen in Ihrer Bezirksstelle der Zahnärztliche Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen als Mitglied des Bezirksstellenvorstands zu Fragen der Versorgung dieser Patienten in Ihrer Region wertvolle Informationen geben.
Wir möchten auf diese Weise dazu beitragen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen vollumfänglich zahnmedizinisch versorgt werden können.
Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner wenden oder einfach eine Mail an ServiceMmB@zahnaerzte-wl.de schicken.
Mehr über unsere Servicestelle verraten unsere Broschüre und unser Flyer.
Die Servicestelle für die Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigung bietet der Öffentlichkeit eine Information über barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Praxen in Westfalen-Lippe. Tagtäglich melden sich Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Servicestelle, um eben solche Praxen ausfindig zu machen. Diese Abfrage stellen wir zusätzlich auch über den Praxissuchdienst der zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe zur Verfügung. Bitte registrieren Sie sich ! Über unsere Internetseite www.barrierefreie-zahnarztpraxis.de können Sie folgende Kriterien für Ihre Praxis registrieren:
- Barrierefreier Praxiszugang
- Rollstuhlgerechte Praxis
- Behindertengerechter Parkplatz
- Rollstuhlgerechtes WC
Die auf Ihre Praxis zutreffenden Merkmale brauchen Sie einfach nur ankreuzen und über den entsprechenden Button abspeichern. Sie können Ihre Eingabe zu jeder Zeit wieder ändern oder ergänzen, indem Sie sich erneut einloggen. Zusätzlich möglich sind Angaben über Hausbesuche, Besuche in Alten- und Pflege- und auch in Behinderteneinrichtungen. Im Gegensatz zu den o.g. Informationen sind diese nicht über den Praxissuchdienst der Internetseite abrufbar. Die Servicestelle gibt diese Angaben nur bei individuellen Anfragen weiter.
Zahnärzten, die eine barrierefreie Praxis gestalten möchten, bietet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit Hilfe eines virtuellen Praxisrundgangs eine gute Information. Hier können Sie die entsprechende Seite der KZBV direkt erreichen.
Informationspaket für Zahnarzt-Praxen
Die Basisinformationen zum Thema „Zahnmedizin für Menschen mit Beeinträchtigungen“ haben wir Ihnen zum Download in einer ZIP-Datei zusammengestellt.
Das Paket enthält folgende Anlagen im Einzelnen:
- Neue Besuchsleistungen
- Formblatt zum Kooperationsvertrag
- Biotene Medikamentenübersicht
- Pflegeanleitungen (Totalprothesenträger, eigene Zähne + ZE, eigene Zähne)
- Erstkontakt Checkliste
- Pflegegrade
- Einverständniserklärung Bevollmächtigte
- Punkte Hausbesuche (neue Fassung)
- MRE Infoblatt
Zum Download klicken Sie bitte hier.
Zum Thema „Zahnmedizin für Menschen mit Beeinträchtigungen werden verschiedene Fortbildungen im Kammerbereich angeboten. So finden Sie Angebote der Akademie für Fortbildung und der OralGesundheit Inklusiv (ehemals KMFG).
Intensiv können Sie sich zu dem Thema auch über das Curriculum „Alterszahnheilkunde kompakt“ fortbilden:
Renommierte Referenten aus Wissenschaft und Praxis stellen Ihnen in sechs Modulen die verschiedenen Aspekte der Alterszahnheilkunde vor, von den medizinischen Grundlagen bis zur Prävention und Betreuung des geriatrischen Patienten in der Praxis. Anhand vieler Fallbeispiele erwerben Sie ein spezialisiertes theoretisches und praktisches Wissen, das Sie in die Lage versetzt, auch der anspruchsvollen Behandlung pflegebedürftiger Patienten gerecht zu werden.
Das Curriculum umfasst sechs Samstage und endet mit einem kollegialen Fachgespräch. Moderator des Curriculums ist Prof. Dr. Christoph Benz. Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an dem Curriculum wird mit der Verleihung eines Zertifikates bescheinigt.
Alle Menschen haben Anspruch auf eine gute zahnmedizinische Versorgung – unabhängig von Mobilität oder Beeinträchtigung. Viele Patientinnen und Patienten können Zahnarztpraxen jedoch nicht mehr selbstständig aufsuchen, was zu ausbleibenden Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen führt.
Unser Konzept setzt hier an: Ziel ist es, gemeinsam mit Angehörigen und Pflegekräften Praxisbesuche zu ermöglichen oder, wenn nötig, vor Ort Befunde zu erheben. Anschließend wird gemeinsam entschieden, wie und wo eine Behandlung sinnvoll durchgeführt werden kann – z. B. in der Praxis, Klinik oder in der Häuslichkeit mit mobiler Ausrüstung.
Zusätzlich geben wir Pflegediensten Empfehlungen zur Mundpflege an die Hand und planen Kontrolltermine zur Nachsorge.
Diese Versorgung ist Teil des gesetzlichen Auftrags und für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte umsetzbar. Bei Fragen oder für Kooperationsmöglichkeiten mit Pflegeeinrichtungen unterstützen wir Sie gern.
Die vertragszahnärztliche Versorgung pflegebedürftiger Versicherter muss sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich gewährleistet werden. Um dem Mehraufwand der Zahnärzte bei aufsuchenden Leistungen gerecht zu werden, wurden bereits 2013 neue Leistungspositionen geschaffen (Bema-Nr. 171 a/b) und Neuregelungen bei den Positionen 151/152 getroffen. Da Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen jedoch sehr häufig nicht in der Lage sind, selbstständig eine Zahnarztpraxis aufzusuchen, ist es seit dem 1. April 2014 möglich Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und stationären Pflegeeinrichtungen zu schließen.
Nach Abschluss eines solchen Vertrages kann der Zahnarzt für die Besuche in der Einrichtung höhere Vergütungsansprüche geltend machen als bisher (Bema-Nr. 154/155, 172 a+b). Während einige Bestandteile des Vertrages obligatorisch sind, gibt es fakultative Passagen, die die Partner individuell verhandeln können. Unser Mustervertrag dient als Vorlage.
Entsprechend des § 119b Abs. 2 SGBV wurde diesbezügliche eine Rahmenvereinbarung zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband geschlossen, in der Anforderungen, Qualitäts- und Versorgungsziele sowie Details zur Abrechnung und Vergütung der zusätzlichen Leistungspositionen festgelegt sind.
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OGI
Der Verein OralGesundheit Inklusiv (OGI) ist eine Gesellschaft zur Förderung der Oralgesundheit von Menschen mit Behinderung, seltenen Erkrankungen und Fehlbildungen. Sie ist hervorgegangen aus der Konrad Morgenroth-Förderergesellschaft (KMFG).
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Interaktionen
Menschen mit Beeinträchtigungen haben oft Erkrankungen, die mit einer Vielzahl von verordneten Medikamenten behandelt werden. Das bringt das Risiko unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) und Interaktionen mit sich.
Mit dem Repetitor Zahnärztliche Medikation bietet die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe einen Überblick zu den aus zahnärztlicher Indikation eingesetzten Medikamenten. Die Seiten 21-25 befassen sich speziell mit allgemeinen Wechselwirkungen und Interaktionsmechanismen.
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg stellt die Ausarbeitung "Polypharmazie & Multimorbidität" zur Verfügung. Sie ist so aufgebaut, dass sich unter Teil 1 "Allgemeine Grundsätze" finden. In Teil 2 "Geriatrische Erkrankungen und relevante Informationen für die zahnärztliche Behandlung" sind die häufigsten geriatrischen Allgemeinerkrankungen alphabetisch aufgeführt mit den zahnärztlich relevanten Symptomen, zahnärztlichen Maßnahmen, allgemeinen Therapiemethoden, Medikamenten und Handelsnamen, zahnärztlich relevanten Nebenwirkungen der Medikamente und sonstigen Anmerkungen. Teil 3 "Zahnärztliche Medikation und geriatrische Aspekte" fasst die zahnärztlich verordneten Medikamente nach Indikation und Wirkstoff, Dosis, Pharmadynamik und Pharmakokinetik, unerwünschten Arzneimittelwirkungen, Interaktionen und Kontraindikationen zusammen.
Bei der zahnärztlichen Versorgung von Patienten mit Beeinträchtigungen ergeben sich häufiger rechtliche Fragen. Stichworte sind dafür unter anderem “Betreuung”, “Vorsorgevollmacht”, “Geschäftsfähigkeit”, “Einwilligung in die Behandlungsmaßnahme”.
Diese Themen werden im anhängenden PDF-Dokument umfassend im Dokument "Juristische Aspekte der Behandlung alter Menschen" (siehe Download) analysiert und für den praktischen Berufsalltag aufbereitet. Dazu gibt es für das QM beispielhafte Checklisten.
Immer wieder wird berechtigt auch die Frage gestellt, ob der behandelnde Zahnarzt Anspruch auf Einsicht in die Pflegeakte seines Patienten hat. Mehr dazu unten im Downloadbereich.
Beschluss des Bewertungsausschusses zur Aufnahme neuer Gebührennummern gemäß § 87 Abs. 2i und 2j SGB V in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen
Mit dem erklärten Ziel, die Versorgungssituation von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in der häuslichen und stationären zugehenden Betreuung durch Zahnärzte zu verbessern, hat der Gesetzgeber auf lange und nachhaltige Intervention der zahnärztlichen Selbstverwaltung in einem ersten Schritt den § 87 Abs. 2i in das SGB V aufgenommen. In Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Regelung hat die KZBV in Verhandlungen im Bewertungsausschuss für vertragszahnärztliche Leistungen mit Beschlüssen mit dem GKV-Spitzenverband als zuständigem Bundesmantelvertragspartner verschiedene Neuerungen hinsichtlich der im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) geregelten Vergütungsgrundlagen erreichen können. In deinem ersten Schritt sind zum 01.04.2013 zusätzliche Leistungen vorgesehen worden für das erforderliche Aufsuchen von Versicherten,
• die einer Pflegestufe nach § 15 des Elften Buches zugeordnet sind,
• Eingliederungshilfe nach § 53 des Zwölften Buches erhalten
• oder dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz nach § 45a des Elften Buches eingeschränkt sind und die die Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Einschränkung nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können.
Gemäß dem Pflegeneuausrichtungsgesetz ist in einem zweiten Schritt ein weiterer Beschluss vom Bewertungsausschuss über die Aufnahme zusätzlicher Gebührennummern in den BEMA gefasst worden, in Umsetzung des gesetzlichen Auftrags nach § 87 Abs. 2j SGB V. Abrechenbar sind diese Gebühren für Leistungen, die im Rahmen eines Vertrages nach § 119b Abs. 1 SGB V (Kooperationsvertrag) erbracht werden, sofern dieser den Anforderungen der gemäß § 119b Abs. 2 SGB V zu treffenden Rahmenvereinbarung genügt. Dieser Beschluss ist am 1. April 2014 in Kraft getreten.
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Inklusiver Zahnputzplan für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung (mit freundlicher Genehmigung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg)
Zahnärztinnen und Zahnärzte können den Interaktiven Zahnputzplan gemeinsam mit Betroffenen erstellen. Wann, Wer, Was, Womit und Was ist sonst noch wichtig? Diese Angaben werden in eine Online-Maske eingegeben. Auf der Grundlage dieser Eingaben wird der Inklusive Zahnputzplan mit METACOM-Symbolen dann generiert und als pdf- Datei ausgegeben und an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.
Griffverstärkung für die Zahnbürste, Dreikopfzahnbürste oder Mundschleimhaut befeuchten – es gibt zahlreiche Tipps, die helfen, die Mundgesundheit von Hochbetagten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen zu erhalten. Tipps und Hilfestellungen zur Unterstützung im täglichen Umgang mit Pflegebedürftigen finden Sie im Downloadbereich. Schauen Sie mal vorbei!
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an. Unsere Dentalhygienikerin Doris Brinkmann (Tel.: 0251/507-621) steht Ihnen mit ihrem Team gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Weitere Tipps gibt es auch unter:
Seit der Einführung zusätzlicher Leistungen in der aufsuchenden Versorgung haben gesetzlich Versicherte einen klaren Anspruch auf zahnärztliche Hausbesuche – immer dann, wenn sie eine Praxis nicht mehr selbstständig aufsuchen können. Im Mittelpunkt steht dabei die Erhebung der Anamnese und eines orientierenden Befunds. Anschließend wird gemeinsam mit dem Patienten und ggf. anwesenden Vertrauenspersonen besprochen, wie und wo eine notwendige Behandlung stattfinden kann. Gleichzeitig bietet der Besuch die Möglichkeit, über ein standardisiertes Formblatt dem Pflegedienst gezielte Anleitungen zur Unterstützung der häuslichen Mundhygiene zu geben.
Die zahnärztlichen Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten mit der gleichnamigen Servicestelle der zahnärztlichen Körperschaften zusammen. Sie unterstützen bei der Koordinierung für die Versorgung der stationären Pflegeeinrichtungen mit Kooperationsverträgen. Sie bauen Kontakte zu ambulanten Pflegediensten auf, um für die Mund- und Zahnpflege zu sensibilisieren, sowie Probleme zu eruieren.
Die zahnärztlichen Beauftragten haben einen Überblick über die spezifischen Behandlungsmöglichkeiten in der Bezirksstelle, um für Angehörige von Pflegepatienten und Behinderten als Lotse zu fungieren. Dazu gehören insbesondere:
- barrierefreie Praxen,
- Praxen mit Behandlungsmöglichkeiten für besonders adipöse Patienten,
- Praxen die unter Sedierung oder ITN Patienten mit Beeinträchtigungen chirurgisch bzw. gerade auch konservierend behandeln können.
Wer der für Ihre Bezirksstelle zuständige Zahnärztliche Beauftragte ist, können Sie Ihrer Bezirksstelle entnehmen.
KZBV und BZÄK geben gemeinsam die Broschüre "Zusätzliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder Beeinträchtigung" heraus. Die Broschüre finden Sie hier: pflegebroschuere.pdf (bzaek.de)