Betriebswirtschaftliche Beratung

Für zugelassene und niederlassungswillige Zahnärzte bieten wir eine betriebswirtschaftliche Basisberatung an.

Denn der schärfer werdende Wettbewerb bringt aufgrund gesetzlicher Restriktionen und erhöhter Konkurrenz die Zahnärzteschaft dazu, ihr wirtschaftliches Handeln zu überdenken. Im Einklang mit berufsethischen Regeln muss der Zahnarzt seine Praxis zunehmend als wirtschaftliches Unternehmen begreifen und führen.

Zahnärzte aller Fachgruppen können sich regelmäßig individuell und kompetent im Hause der KZVWL beraten lassen. Von Fachgruppenvergleichen über fundierte Umsatz- und Ausgabenanalysen bis hin zu Kennzahlenermittlung und Standortanalysen unterstützt die KZVWL die Praxen, damit diese strategische Entscheidungen besser treffen können.
 
Für neu niedergelassene Zahnärzte bieten wir eine fakultative Patenschaft an.

Denn gerade bei der Planung einer Praxiseröffnung kommen erfahrungsgemäß viele Fragen auf. Ob Fragen zur Standortwahl, zur Praxisform, Fragen zur Vergütung, zur Abrechnung von Leistungen, aber auch Fragen organisatorischer Art oder zum Verordnungsverhalten.

Gemeinsam mit einem persönlichen Paten der KZVWL werden Antworten darauf gefunden. Der Pate begleitet in den ersten beiden Jahren den Start in die Selbstständigkeit mit fundierten Informationen und umfassender, bedarfsgerechter Beratung.

Die Patenschaft beginnt mit einem Erstgespräch vor bzw. unmittelbar direkt nach der Zulassung. Ein zweiter Beratungstermin erfolgt nach Erhalt der ersten Abrechnungsunterlagen. Zunehmend rücken im zweiten Jahr Aspekte der Betriebswirtschaft und des Praxismanagements in den Vordergrund.

Während der Patenschaft können aber auch andere Themen, wie z. B. Wirtschaftlichkeitsprüfung, Budgetierung, Degression oder Widerspruchsverfahren thematisiert werden.

Datenschutz und Datensicherheit

In dieser Rubrik steht jetzt die überarbeitete, dritte Version des Ihnen, aus dem KZVWL-Rschr. 5/2011 bekannten Leitfadens der KZBV/BZÄK für die Zahnarztpraxis-EDV zu Datenschutz und Datensicherheit, als pdf- Datei zum Download, zur Verfügung.

Aufgrund der hohen Druckkosten wurde auf die Erstellung einer Printausgabe verzichtet.

Kooperationsverträge / Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarung zu Kooperationsverträgen nach § 119b Abs. 2 SGB  V

Stand 11.02.2020

Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V über Anforderungen an eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen (Rahmenvereinbarung kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen)

Praxis- und Stellenbörse

Innovativ, fachkompetent und serviceorientiert - die moderne Zahnarztpraxis

Als Inhaber und/oder Angestellter wissen Sie genau, welche Kriterien eine moderne Zahnarztpraxis heute erfüllen muss, um die Patienten zufriedenzustellen und die Wirtschaftlichkeit abzusichern.

Zusätzlich sind Sie gefordert, flexibel und häufig auch schnell auf Veränderungen in der Führung Ihrer Praxis zu reagieren: Sie wollen z. B. die Praxis aus Altersgründen abgeben oder suchen wegen Umzugs eine neue, oder Sie suchen neue Mitarbeiter?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung

Qualitätsmanagement für die Zahnarztpraxis

Unter Qualitätsmanagement (QM) ist die kontinuierliche und systematische Durchführung von Maßnahmen zu verstehen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung und –verbesserung erreicht werden soll.
Qualitätsmanagement bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse einer Einrichtung regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden (Qualitätskreislauf).

Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisorganisation.

Die sektorenübergreifende QM-Richtlinie ist im November 2016 in Kraft getreten. Sie regelt die QM-Mindestanforderungen für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte , MVZ und zugelassene Krankenhäuser.
Teil A der Richtlinie enthält die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam für alle Sektoren gelten.
Teil B enthält in den spezifischen Abschnitten für den jeweiligen Sektor maßgebliche Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen.

Verpflichtende Methoden und Instrumente sind:

  • Fehlermanagement inkl. Fehlermeldesysteme
  • Risikomanagement
  • der Einsatz von OP-Checklisten

Weitere neue Inhalte unter § 4 Methoden und Instrumente sind:

  • Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Schmerzmanagement und
  • Schnittstellenmanagement

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe bietet ihren Mitgliedern Schulungen für ein besonders praxisorientiertes Qualitätsmanagement an (z-pms ZÄKWL/e-pms). Von der Einführungsveranstaltung bis hin zu verschiedenen Themenstellungen werden Seminare und Workshops angeboten – immer mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand zu verringern und dem Team mehr Freiräume für die Versorgung der Patienten zu schaffen.

Qualitätssicherung

"Qualitätssicherung ist die Summe aller Maßnahmen, um konstante Produktqualität sicherzustellen."

Ein erfolgreiches Qualitätsmanagement fordert daher auch eine konsequente, kontinuierliche Qualitätssicherung. Beide Bereiche schneiden und ergänzen sich in vielen Punkten. Im Praxisalltag findet sich die Notwendigkeit der Qualitätssicherung also auch in den Bereichen Röntgen, BuS-Dienst, Hygiene und Arbeitsschutz oder aber auch den Qualitätszirkeln wieder, um nur einige zu nennen. Sie dient dazu, festgelegte Qualitätsanforderungen zu gewährleisten und sicherzustellen. Eine erfolgreiche Qualitätssicherung im Praxisalltag stellt also nicht nur den Patienten zufrieden und erhält/erhöht die Qualität Ihrer Dienstleistungen, sondern bietet auch dem Praxisteam die Möglichkeit, wenn nötig, entsprechend einzugreifen.

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung - gesetzliche Verpflichtung gemäß §§ 135a ff. SGB V

Gesetzliche Verpflichtung nach §§ 135a ff. SGB V

Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement gem. § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V

Die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte sind gem. § 135a Abs. 2 Nr.2 SGB V dazu verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.

Die neue sektorenübergreifende QM-Richtlinie des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) ist mit Wirkung zum 16.11.2016 in Kraft getreten. Die QM-Richtlinie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement. Die KZVen sind verpflichtet, eine jährliche Überprüfung mindestens zwei Prozent zufällig ausgewählter Zahnärzte durchzuführen. Diese ausgewählten Vertragszahnärzte werden zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation aufgefordert. Hierzu ist seitens der KZBV ein „Berichtsbogen" und eine „Erklärung" entwickelt worden. Des Weiteren hat die KZBV dazu ein erläuterndes Glossar erstellt. Die KZBV wiederum ist verpflichtet, dem G-BA jährlich über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagement in den zahnärztlichen Praxen zu berichten.

Das Thema Qualität gewinnt in der gesundheitspolitischen Diskussion immer mehr an Bedeutung. Seit vielen Jahren bekennt sich die Vertragszahnärzteschaft zu der fortlaufenden Förderung von Qualität in der zahnärztlichen Praxis. Um das zunehmend wichtiger werdende Thema Qualität umfassend abzubilden, hat die KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) umfassende Informationen zum Thema "Qualitätsförderung" auf ihrer Website gestellt. Unter folgendem Link http://www.kzbv.de/qualitaetsfoerderung.81.de.html erhalten Sie in diesem Zusammenhang einen Überblick über die wichtigsten Bereiche der Qualitätsförderung wie z. B. das Gutachterwesen, das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement, Qualitätszirkel, Leitlinien, die Zahnärztliche Agenda Qualitätsförderung u.v.m.

Qualitätssicherung nach § 135b Abs. 2 SGB V

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind gemäß § 135b Absatz 2 SGB V verpflichtet, die Qualität der vertragszahnärztlichen Leistungen im Einzelfall durch Stichproben zu prüfen. Sie vergewissern sich der Qualität durch Qualitätsprüfungen, dessen Rahmenbedingungen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21. Dezember 2017 in einer Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QP-RL-Z) beschlossen hat, die am 1. April 2018 in Kraft getreten ist.
Die Qualitätsprüfungs-Richtlinie regelt Auswahl, Umfang und Verfahren aller, auch zukünftiger Qualitätsprüfungen.
Die konkrete Ausgestaltung der Qualitätsprüfungen durch Prüfthema, Vorgaben der Stichprobengröße, Verfahren der Pseudonymisierung und Kriterien zur Bewertung erfolgt in den jeweiligen Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien (QB-RL-Z).

Das Plenum des G-BA hat am 18.04.2019 die ergänzende Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Überkappung nach § 135b Abs. 2 SGB V (QBÜ-RL-Z) verabschiedet. Mangels Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist die QBÜ-RL-Z mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Juli 2019 in Kraft getreten.

Voraussetzung um in den Prüfpool zu gelangen ist, eine Abrechnung der Indikatorleistung direkte oder indirekte Überkappung (Cp oder P) in Verbindung mit mindestens einer Folgeleistung (endodontische Maßnahmen oder Extraktion), am selben bleibenden Zahn bei mindestens 10 Behandlungsfällen innerhalb eines Abrechnungsjahres. Aus diesem Prüfpool werden jährlich 3 % der Praxen nach dem Zufallsprinzip als Stichprobe gezogen. Innerhalb dieser Stichproben werden die 10 Behandlungsfälle ebenfalls nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf die korrekte Indikationsstellung für die direkte oder indirekte Überkappung. Grundlage ist die eingereichte schriftliche und evtl. bildliche Dokumentation. Eine Prüfung der Folgeleistung(en) erfolgt nicht.

Als Ergänzung der QP-RL-Z hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die Qualitätsförderungsrichtlinie (QF-RL-Z) erlassen. Das Ziel ist die bundeseinheitliche Umsetzung der Qualitätsprüfungen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen – Lippe (KZVWL) bietet eine kostenlose und unverbindliche betriebswirtschaftliche Basisberatung für zugelassene und niederlassungswillige Zahnärzte an, um ihren Mitgliedern auf dem heute schwierigen Weg in die Selbständigkeit zu begleiten. Die KZVWL strebt danach, den Erfolg und die daraus resultierende Zufriedenheit ihrer Mitglieder nachhaltig zu verbessern und setzt dabei auf eine stetige Optimierung ihres Instrumentes der betriebswirtschaftlichen Beratung.
Praxis- und Stellenbörse

Sie möchten Ihre Praxis veräußern oder suchen ein passendes Objekt, um sich zu verwirklichen? Oder suchen Sie vielleicht eine neue berufliche Herausforderung und in diesem Zusammenhang eine Stelle? Vielleicht suchen Sie auch eine Auszubildende oder eine neue ausgebildete/fortgebildete Mitarbeiterin zur Verstärkung Ihres Teams?

Mit all diesen Anliegen sind Sie bei der Zahnärztekammer richtig aufgehoben. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Praxis- und Stellenbörse

Sie möchten Ihre Praxis veräußern oder suchen ein passendes Objekt, um sich zu verwirklichen? Oder suchen Sie vielleicht eine neue berufliche Herausforderung und in diesem Zusammenhang eine Stelle? Vielleicht suchen Sie auch eine Auszubildende oder eine neue ausgebildete/fortgebildete Mitarbeiterin zur Verstärkung Ihres Teams?

Mit all diesen Anliegen sind Sie bei der Zahnärztekammer richtig aufgehoben. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung (QM/QS)

Für den einen ist es nur eine lästige Pflicht, für den anderen bereits eine erhebliche Erleichterung im Praxisalltag. Ein gelebtes Qualitätsmanagement und eine gute Qualitätssicherung in der Praxis erleichtert die Arbeit, nützt dem Team und schützt Sie und Ihre Patienten.

In diesem umfangreichen Bereich der Kammer finden Sie Informationen rund um die Hygiene und das MPG, den BuS-Dienst und die Zahnärztliche Stelle Röntgen NRW. Weiterhin haben wir Ihnen allgemeine Informationen zum zahnärztlichen (elektronischen) Praxismanagement der Zahnärztekammer (z-pms ZÄKWL / e-pms) aufgeführt und geben Hinweise zum Thema der Qualitätszirkel.