25.04.2025
ePA bundesweit ab 29. April 2025
Die gesetzliche Nutzungsverpflichtung gilt erst ab dem 1. Oktober 2025. Auch das ursprünglich vorgesehene Abrechnungsverbot bei fehlender PVS-Konformität ist bis zum 1. Januar 2026 ausgesetzt, wie die gematik nach Angaben der KZBV in einer Informationsveranstaltung bestätigte.
Die KZVWL empfiehlt, die ePA schon jetzt in den Praxisalltag zu integrieren und die Übergangszeit zur technischen Vorbereitung und Einarbeitung zu nutzen. Die FAQ der KZVWL zur ePA sind entsprechend aktualisiert und stehen unten zum Download bereit.

Übersicht zur bundesweiten Einführung der ePA für alle (Quelle: gematik)