Kein separates Zahnheft mehr
Die zahnärztlichen Untersuchungen werden nicht mehr in einem eigenen Zahnheft dokumentiert, sondern direkt im Gelben Heft ergänzt. Dadurch wird die Vorsorge für Kinder einfacher und transparenter.
Kinder, die ab dem 1. Januar 2026 geboren werden, erhalten ihr Kinderuntersuchungsheft direkt nach der Geburt im Krankenhaus oder später beim Kinderarzt. Der zahnärztliche Teil ist dort bereits enthalten.
Kinder, die vor dem 1. Januar 2026 geboren sind, behalten ihr bisheriges Gelbes Heft. Beim Zahnarztbesuch werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen mithilfe von Einlegeblättern und einem Aufkleber ergänzt.
Ein zusätzliches zahnärztliches Kinderuntersuchungsheft wird somit nicht mehr benötigt.
Was bedeutet das für Eltern?
Für Eltern bedeutet diese Neuerung vor allem eines: Die zahnärztliche Prävention rückt stärker in den Fokus der kindlichen Vorsorge. Regelmäßige Zahnarztbesuche sind ein wichtiger Bestandteil der gesunden Entwicklung Ihres Kindes.
Nehmen Sie die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bitte ebenso gewissenhaft wahr wie die U-Untersuchungen beim Kinderarzt. Bringen Sie das Gelbe Heft zu jedem Zahnarztbesuch mit und lassen Sie die Untersuchung dort eintragen. So behalten Sie den Überblick über alle Vorsorgemaßnahmen und schaffen die beste Grundlage für gesunde Kinderzähne von Anfang an.
Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem sechsten Geburtstag haben Kinder Anspruch auf insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Auf der Umschlagseite des neuen Hefts sind alle Zeitfenster der zahnärztlichen Früherkennungen übersichtlich aufgeführt. So können Eltern auf einen Blick erkennen, wann die nächste Untersuchung ansteht.
Die Kontrolluntersuchungen bei den kleinen Patienten umfassen die Untersuchung der Mundhöhle, die Einschätzung des individuellen Kariesrisikos, eine Beratung zu zahngesunder Ernährung und Mundhygiene sowie Empfehlungen zum Einsatz fluoridhaltiger Zahnpasta.
Für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren gibt es eine einheitliche Empfehlung zur Anwendung von Fluorid. Zahnärztinnen, Zahnärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte empfehlen, ab dem ersten Zahn fluoridhaltige Kinderzahnpasta mit 1.000 ppm Fluorid zu verwenden. Dabei genügt zunächst eine Menge in Reiskorngröße, spätestens jedoch sollte die fluoridhaltige Zahnpasta ab dem ersten Geburtstag regelmäßig eingesetzt werden.
Zähne putzen: Putzen Sie Ihrem Kind morgens und abends die Zähne mit einer Kinderzahnbürste.
Gerne kann das Kind je nach Alter selber putzen, putzen Sie aber bitte unbedingt bis ca. zum 8. Lebensjahr gründlich nach.
Bewährt hat sich die KAI Methode (Kaufläche, Außenfläche, Innenfläche). Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie Ihren Zahnärzt oder Ihre Zahnärztin an!
Schaubild zur KAI - Zahnputztechnik
Zahngesunde Getränke sind Mineralwasser / Leitungswasser oder auch ungesüßte Früchte-, Kräuter- und Rotbuschtees. Vermeiden Sie süße Getränke wie z. B. gesüßte Tees, Schorlen, Säfte oder Milch aus einer Nuckelflasche. Da Ihr Kind am Tag und vielleicht in der Nacht davon trinkt, stellen diese häufigen Zuckerimpulse ein hohes Kariesrisiko dar. Lassen Sie sich diesbezüglich auch von Ihrer Kinderzahnärztin oder Ihrem Kinderarzt beraten.
Zahngesundes Trinken: Lassen Sie Ihr Kind am besten von Anfang an aus dem Becher oder einem kleinen Glas trinken. Beim Trinken aus dem Becher trainiert Ihr Kind den Mundschluss und die Nasenatmung. Beides erspart unter Umständen eine aufwändige logopädische und kieferorthopädische Behandlung im Schulalter. Beides ist dazu Grundvoraussetzung für eine regelgerechte Sprech- und Sprachentwicklung bei Ihrem Kind.
Zahngesundes Essen: Anstelle süßer Zwischenmahlzeiten (z. B. Kekse oder Quetschies) geben Sie Ihrem Kind lieber eine Brotrinde, Käse-, Apfel-, Gurken- und Paprikastückchen. Kauen ist Fitnesstraining für die Muskeln. Kauen lernt Ihr Kind, indem es kaut; erst die weichen und dann die härteren Lebensmittel. „Kaufaule“ Kinder gibt es nicht, nur ungeübte.
Beim Umstellen auf feste Nahrung / Beikost wird bei Ihrem Kind das Saugbedürfnis gegenläufig abgebaut. Ohne Saugbedürfnis wird das Schnullern zu einer schlechten Angewohnheit! Geben Sie Ihrem Kind den Schnuller nur noch eingeschränkt, z. B. wenn es müde ist und einschlafen will oder krank ist. Spätestens mit dem 3. Geburtstag sollte das Kind den Schnuller abgeben.
Sie können den Abschied mit verschiedenen Büchern vorbereiten, den Schnuller z.B.: an einem Schnullerbaum aufhängen und gemeinsam „Tschüss“ sagen. Bei vielen Kindern funktioniert auch die „Schnuller Fee“ sehr gut, die nachts den Schnuller abholt und ein tolles Geschenk zurücklässt.
Weitere Infos zum Thema Schnuller finden Sie hier: Weg von Schnuller und Daumen
Muss ich das neue Heft extra beantragen?
Nein, Kinder, die vor dem 1.1.26 geboren sind, erhalten Einlegeblätter beim Zahnarzt.
Kinder, die nach dem 1.1.26 geboren wurden, erhalten automatisch das neue U-Heft, welches den neuen zahnärztlichen Teil bereits enthält.
Ich habe noch das alte Heft – was jetzt?
Nehmen Sie das gelbe Heft einfach beim nächsten Termin mit in die Zahnarztpraxis. Dort erhalten Sie die neuen Einlegeblätter und einen Aufkleber.
Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?
Anders als bei den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen erfolgt zu Zeit bei verpassten Terminen keine Weitergabe an das Jugendamt.
Erste Zähne: wann, wie pflegen?
Putzen Sie Ihrem Kind direkt ab dem ersten Zahn morgens und abends die Zähne. Am besten klappt es zu Beginn mit einem „Fingerling“ oder direkt mit einer kleinen Kinderzahnbürste.
Welche Rolle spielt Fluorid?
Flourid ist ein natürlich vorkommendes Mineral, welches den Zahnschmelz stärkt und Karies vorbeugt. Außerdem wird der Zahnschmelz widerstandsfähiger gegen Säureangriffe (z.B.: durch Süßigkeiten, Säfte etc.). Die regelmäßige Anwendung von flouridhaltiger Zahnpasta fördert die Remineralisation der Zähne und schützt nachweislich vor Karies.
Aber: Eine Überdosierung kann zu Flourose (weißen Flecken auf den Zähnen, nicht zu verwechseln mit Kreidezähnen/MIH) und anderen Nebenwirkungen führen. Halten Sie sich daher unbedingt an die aktuellen Flouridempfehlungen und fragen Sie bei Unsicherheiten Ihren Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin.
Muss ich mein Kind zu einem spezialisierten Kinderzahnarzt bringen?
Nein, Sie können Ihr Kind einfach von Anfang an mit zu Ihren eigenen Kontrollterminen nehmen. Sollte Ihr Kind recht ängstlich sein oder schon früh eine Karies-Behandlung benötigen, macht es Sinn, einen speziellen Kinderzahnarzt aufzusuchen. Dort sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders im Umgang mit kleinen Patienten geschult und die Räumlichkeiten entsprechend kindgerecht eingerichtet.
Zahnärztliches Kinderuntersuchungsheft
Kein separates Zahnheft mehr
Zahnuntersuchungen werden jetzt im Gelben Heft eingetragen. Ein extra Heft für die Zähne gibt es nicht mehr. Das macht es einfacher.
Kinder, die ab dem 1. Januar 2026 geboren werden, bekommen das Gelbe Heft direkt im Krankenhaus. Der Zahnteil ist schon dabei.
Kinder, die vor dem 1. Januar 2026 geboren wurden, behalten ihr Gelbes Heft. Der Zahnarzt klebt Zettel ein.
Für Eltern heißt das:
Zahnarztbesuche sind wichtig für gesunde Zähne. Bringen Sie das Gelbe Heft zum Zahnarzt mit. Lassen Sie die Untersuchung dort eintragen. So bleiben alle Informationen an einem Ort.