Zu den wichtigsten Aufgaben der Kammerversammlung neben der berufspolitischen Diskussion zählt die Normgebung für die Selbstverwaltung, insbesondere die Beschlussfassung über die Berufsordnung, die Notfalldienstordnung, die Hauptsatzung, die Geschäftsordnung, die Gebührenordnung, die Beitragsordnung, den Haushaltsplan und die sonstigen Satzungen.
Die Größe der Kammerversammlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Für je 75 Angehörige der Zahnärztekammer ist ein Mitglied der Kammerversammlung zu wählen.
Im Jahr 2024 wurden basierend hierauf 115 Mitglieder von den Zahnärztinnen und Zahnärzten in Westfalen-Lippe in die Kammerversammlung gewählt.
Legislaturperiode 2025-2030
Beschlüsse der KV
Beschlüsse der KV
Die Kammerversammlung ist wie ein Parlament für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Westfalen-Lippe.
Sie ist sehr wichtig für die Selbst-Verwaltung der Zahnärzte.
Die Mitglieder der Kammerversammlung werden von den Zahnärztinnen und Zahnärzten gewählt.
Die Wahl ist:
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frei
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geheim
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gleich
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direkt
Eine Wahl-Periode dauert 5 Jahre.
Aufgaben der Kammerversammlung
Die Kammerversammlung entscheidet über viele wichtige Regeln.
Zum Beispiel:
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Berufs-Ordnung (Regeln für den Beruf)
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Notfall-Dienst-Ordnung
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Haupt-Satzung (wichtige Grund-Regeln)
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Geschäfts-Ordnung
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Gebühren-Ordnung
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Beitrags-Ordnung
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Haushalts-Plan (Geld)
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andere Satzungen (weitere Regeln)
Sie spricht außerdem über Themen aus der Berufs-Politik.
Größe der Kammerversammlung
Das Gesetz bestimmt die Größe der Kammerversammlung.
Für 75 Zahnärztinnen und Zahnärzte gibt es 1 Mitglied in der Kammerversammlung.
Im Jahr 2024 wurden 115 Mitglieder gewählt.
Diese Mitglieder vertreten die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Westfalen-Lippe.