Das Berufsbildungsgesetz schreibt den Abschluss eines schriftlichen Berufsausbildungsvertrages vor. Die Verträge müssen zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge bei der zuständigen Stelle (Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Auf der Horst 29, 48147 Münster) vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden.

Einzureichen sind die Vordrucke aus den Downloads:

  • 3 Exemplare des Berufsausbildungsvertrages
  • 1 Antrag auf Eintragung (Erfassungsbeleg)
  • 1 Kopie der ärztlichen Bescheinigung nach Maßgabe des Jugendarbeitsschutzgesetzes, wenn Ihre Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind. Die Untersuchung kann bei der Hausärztin oder beim Hausarzt durchgeführt werden. Berechtigungsscheine für die Abrechnung der Leistung erhalten die Auszubildenden bei der Stadtverwaltung.
  • 3 Teilzeitverträge, wenn die wöchentliche Stundenzahl reduziert werden soll (kann auch im Verlauf der Ausbildung beantragt werden.)
  • 1 Verkürzungsantrag, wenn die Ausbildungsdauer aufgrund der Vorkenntnisse verkürzt werden soll, mindestens FOR oder abgeschlossene Ausbildung im medizinischen Bereich (kann auch innerhalb des ersten Ausbildungsjahres beantragt werden).  

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