Der Bewertungsausschuss hat nun die Umsetzung der zahnärztlichen Leistungen, der am 30. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinie) zur Aufnahme der Unterkieferprotrusionsschiene zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe beschlossen.

Dies ist eine Vorabinformation für alle Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte. Der Beschluss tritt erst am 1. Januar 2022 in Kraft, vorbehaltlich der Nichtbeanstandung des Bundesministeriums und wird als Anlage der nächsten Vorstandsinformation beigefügt. Anbei finden Sie eine Zusammenfassung der neuen Leistungen und den Beschluss als PDF.

Sobald uns erforderliche weitere Abrechnungsinformationen vorliegen, werden wir Sie rechtzeitig vor dem Jahresbeginn informieren. Bitte sehen Sie deshalb zunächst von Nachfragen zu weiterführenden Details ab.

Weitere Leistungspositionen werden zum 01.01.2022 zur Verfügung stehen:

  • eMP
  • NFD
  • ePA2

Zur Zeit liegen uns noch keine detaillierten Informationen vor. Sobald wir nähere Hinweise hinsichtlich der Abrechnungbestimmungen erhalten, werden wir diese zeitnah ebenfalls zur Verfügung stellen.