„Aufgabe der Begutachtungsstelle ist es, durch objektive Begutachtung zahnärztlichen Handelns der oder dem durch einen behaupteten Behandlungsfehler Geschädigten die Durchsetzung begründeter Ansprüche, der Zahnärztin oder dem Zahnarzt die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe und damit diesen Beteiligten eine gütliche Beilegung zu erleichtern." (§ 2 Aufgaben des Statuts zur Errichtung einer Begutachtungsstelle der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe)

Wichtig: Der Antrag muss sich gegen die Behandlung einer Zahnärztin bzw. eines Zahnarztes richten, die oder der Mitglied der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ist. Der Wohnsitz des antragstellenden Person ist ohne Belang.

Es handelt sich um ein Verfahren nach Aktenlage. Die Begutachtungsstelle setzt sich aus einer oder einem Vorsitzenden, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat, und zwei zahnärztlichen Beisitzern zusammen. Die Voraussetzungen für ein Tätigwerden regelt § 3 des Statuts: Die zugrunde liegende Behandlung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen; u .a. darf kein Gerichtsverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen desselben Sachverhalts anhängig sein; sofern sich aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit die Zuständigkeit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ergibt (prothetische Versorgung), wird die Stelle nicht tätig.

Der Patient/die Patientin wendet sich schriftlich an die Begutachtungsstelle. Die Parteien werden wechselseitig über eingehenden Schriftwechsel in Kenntnis gesetzt bzw. zur Stellungnahme aufgefordert. Die abschließende Stellungnahme der Begutachtungskommission (Begutachtungsspruch) wird schriftlich abgefasst.

Bitte beachten Sie: Die Inanspruchnahme der Begutachtungsstelle ist verfahrenskostenfrei; die Beteiligten tragen ihre Kosten und die ihrer Rechtsbeistände selbst.

Sie möchten die Stelle zur Begutachtung von Behandlungsfehlern bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in Anspruch nehmen?

Dann reichen Sie uns bitte eine schriftliche Stellungnahme des Sachverhaltes ein und füllen Sie den Antrag aus. Des Weiteren unterschreiben Sie bitte die Erklärung und schicken dann per Post die gesammelten Unterlagen an Ihre Ansprechpartnerin Sabine Seeger.

Unter Informationen finden Sie alle wichtigen Dateien zum Verfahren.