Private Fortbildungslehrgänge:
Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat die ihr gegenwärtig bekannten privaten Anbietenden von Fortbildungslehrgängen für zahnmedizinisches Fachpersonal alphabetisch in der beigefügten Übersichtstabelle aufgelistet.
Wir weisen darauf hin, dass diese privaten Aufstiegsfortbildungsanbietenden nach Beendigung des Fortbildungslehrganges private Lehrgangsprüfungen durchführen können.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben jedoch zusätzlich die Möglichkeit, sich der Abschlussprüfung auf der Grundlage einer ordnungsrechtlich geregelten Prüfungsordnung für die jeweilige Aufstiegsfortbildung gemäß § 54 Berufsbildungsgesetz der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe als "zuständige Stelle" zu unterziehen, um die durch die Prüfungsordnung festgelegte Abschlussbezeichnung zu erlangen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Abschlussprüfung in ihrer Gesamtheit nachgewiesen werden können.
Übersicht:
Haranni Academie - Fortbildungszentrum für Heilberufe
Schulstr. 30, 44623 Herne
Tel.-Nr.: 02323 - 946 83 00
Fax-Nr.: 02323 - 946 83 33
Internet: www.haranni-academie.de
E-Mail: info@haranni-academie.de
Die Zahnärzte-Kammer Westfalen-Lippe hat eine Liste erstellt.
Auf der Liste stehen private Anbieter von Fortbildungen.
Die Anbieter bieten Fortbildungen für zahn-medizinisches Personal an.
Die Anbieter führen am Ende der Fortbildung Prüfungen durch.
Die Teilnehmer können auch eine andere Prüfung machen.
Diese Prüfung ist von der Zahnärzte-Kammer.
Die Prüfung hat eine offizielle Prüfungs-Ordnung.
Die Teilnehmer bekommen bei dieser Prüfung einen offiziellen Abschluss.
Der Abschluss steht in der Prüfungs-Ordnung.
Man braucht bestimmte Voraussetzungen, um an der Prüfung teilzunehmen.
Diese Voraussetzungen muss man nachweisen.