Wenn Sie eine Praxisverlegung planen, sollten Sie die Abteilung Zulassung, KZVWL, rechtzeitig darüber informieren, da die Verlegung einer Vertragszahnarztpraxis genehmigungspflichtig durch den Zulassungsausschuss für Zahnärzte für den Bezirk Westfalen-Lippe ist, da der zugewiesene Vertragszahnarztsitz verlassen wird.
Gemäß § 46 Abs. 1 Buchstabe c ZV-Z wird für die Antragstellung eine Verfahrensgebühr in Höhe von 120,00 € fällig. Einen Gebührenbescheid über die fälligen Gebühren erhalten Sie zusammen mit dem Genehmigungsbeschluss.
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Antragsformular: