Die Abteilung Zulassung ist in zwei Bereiche gegliedert. Zum einen ist sie die Geschäftsstelle des Zulassungs-, Berufungs- und Landesausschusses und zum anderen übernimmt sie Aufgaben rund um die Mitgliederbetreuung der KZVWL. Im KZVWL-Bereich ist die Abteilung Zulassung für die Genehmigung von Zweigpraxen und für die Entscheidungen über Eintragungen, Änderungen, Ergänzungen und Streichungen im Zahnarztregister mit der entsprechenden Stammdatenpflege verantwortlich. Weiterhin kümmert sie sich um die Bearbeitung der Anträge auf Genehmigung von Assistenten und Vertretern sowie um die Abwicklung der Praxen verstorbener Zahnärzte.
Für die Aufstellung und Weiterführung des Bedarfsplanes für Westfalen-Lippe mit der daraus resultierenden Niederlassungsberatung ist die Abteilung Zulassung ebenfalls zuständig.
Die Abteilung Zulassung übernimmt, im Rahmen der Geschäftsstelle des Zulassungs- und Berufungsausschusses, die Betreuung und Beratung der Zahnärztinnen und Zahnärzte, bei allen Anträgen im Bereich der niederlassungswilligen / niedergelassenen Zahnärzte zu allen Themen der Einstellung von angestellten Zahnärzten und Zulassung. Es werden Auskünfte u. a. erteilt zu der Form und Beantragung von Sozietäten, Praxisverlegungen, dem Verfahren bei Ruhen oder dem Ende der Zulassung, der Ermächtigung von Krankenhauszahnärzten sowie der Zulassung von Medzinischen Versorgungszentren.