Die Vorstände der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Westfalen-Lippe trafen sich daher mit einem Patientenvertreter und dem Direktor der Poliklinik für Parodontologie, Zahnerhaltung und Präventive Zahnheilkunde der Uniklinik Bonn zum Gespräch.

Dabei ging es den Gesprächsteilnehmern Dr. Holger Seib (KZV Westfalen-Lippe), Dr. Ralf Wagner (KZV Nordrhein), Prof. Sören Jepsen (Uniklinik Bonn) und Gregor Bornes (Patientenvertreter) unter der Moderation von Dr. Ralf Hausweiler (ZÄK Nordrhein) vor allem um die Auswirkungen der Sparpläne auf die Versorgung, vor allem für Patienten, die unter Parodontitis leiden.

Vor Einführung der neuen Parodontitis-Richtlinie im Juli 2021 lag die Zahl der tatsächlichen PAR-Behandlungen deutlich unter dem Bedarf. Seitdem erhalten deutlich mehr an Parodontitis erkrankte Patienten eine passende und nachhaltige Behandlung. Heute liegt der Fokus auf der unterstützenden Nachbehandlung, deren Kosten jetzt auch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Wagner und Seib schätzen, dass bei einer Einführung der Budgetierung, wie derzeit durch das neue Gesetz vorgesehen, die Mittel der GKV im Wesentlichen für die Fortführung der in 2022 begonnen Behandlungen reichen würden. Es stehen nur stark eingeschränkte Mittel für die Versorgung neuer Behandlungsfälle zur Verfügung. Durch die Kappung dieser Mittel ist dies eine direkte Leistungskürzung, auch wenn Lauterbach dies derzeit anders behauptet: "Was wir mit dem Gesetz erleben ist, wie wir Mediziner sagen, eine symptomatische und keine kausale Therapie. Das heißt, es wird an dem Symptomen herumkuriert, ohne tatsächlich auch die Ursachen anzugehen", bilanzierte Seib.

Zahnärzteschaft wünscht sich echte Strukturreform des Gesundheitswesens

Statt einfach blind zu sparen, wünscht sich die Zahnärzteschaft in Nordrhein-Westfalen echte Reformen. "Mir ist kein Land bekannt, das einen so hohen Status in der zahnmedizinischen Grundversorgung hat. Das Ausland schaut auf die neue PAR-Richtlinie. Wir wollen, dass das kränkelnde Gesundheitswesen grundlegend reformiert wird und nicht nur mit einem Heftpflaster. Wir sollten die Ausgaben reduzieren für nicht notwendige Leistungen. Etwa: Ist die GKV-Kostenübernahme für Impfungen und Testungen Privatversicherter notwendig? Oder sind die Ausgaben für den sehr umstrittenen Konnektor-Tausch für 300 Millionen Euro nötig? Gibt es Alternativen? Das BMG hat die Mehrheit in der gematik, wo solche Beschlüsse gefasst werden. Man muss schauen, welche Leistungen mutet man dem GKV-System zu", erklärt Seib.

Das Gespräch in voller Länge

Positionen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)

  1. www.kzbv.de/gkv-finanzstabilisierungsgesetz