Was ist die gSMC-K?

Die gSMC-K ist eine Chipkarte, die fest in den Konnektor eingesetzt wird. Sie sorgt dafür, dass sich der Konnektor im Netzwerk der Telematikinfrastruktur eindeutig ausweisen kann. Damit wird die sichere Kommunikation zwischen Praxis-IT, Krankenkassen und weiteren TI-Diensten gewährleistet.

Wofür braucht Ihre Praxis diese Karte?

  • Sichere Identität des Konnektors: Jeder Konnektor hat dank der gSMC-K eine unverwechselbare digitale Kennung.
  • Schutz sensibler Patientendaten: Verschlüsselte Datenübertragung verhindert unbefugten Zugriff.
  • Voraussetzung für den TI-Betrieb: Ohne gSMC-K kann Ihr Konnektor nicht in der TI genutzt werden.

Was bedeutet das für Ihre Zahnarztpraxis?

Mit der gSMC-K stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis rechtskonform, zuverlässig und sicher an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil für die Nutzung von Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA), dem elektronischen Rezept (eRezept) oder dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM).

Bezug der gSMC-K Karte

  • Über den Konnektor-Anbieter: Beim Kauf oder Austausch eines Konnektors liefert der Hersteller (z. B. secunet, RISE, KoCo Connector) die passende gSMC-K gleich mit.
  • Über zertifizierte Dienstleister: Viele Praxen beziehen die gSMC-K über ihre IT-Betreuungsfirma oder ein Systemhaus, das den TI-Anschluss installiert.
  • Kein Direktbezug durch die Praxis: Anders als z. B. die SMC-B (die Institutionskarte für die Praxis), beantragt die Zahnarztpraxis die gSMC-K nicht selbst bei der zuständigen KZV oder Kammer.

Wichtig für die Praxis

  • Die gSMC-K ist fest im Konnektor verbaut und für die Praxis unsichtbar.
  • Sie muss nicht aktiv genutzt oder bedient werden.
  • Bei Ablauf oder Defekt wird sie durch den IT-Dienstleister im Rahmen eines Konnektor-Austauschs erneuert.