Die bisherige Fortbildung zum | zur Dentalhygieniker | in wird hierdurch abgelöst und durch eine Fortbildung mit höherwertigem Abschluss ersetzt.

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe freut sich, mit dieser neuen Aufstiegsfortbildung als bundesweit erste Zahnärztekammer den nach dem neuen Berufsbildungsgesetz neuen Abschluss zum „Bachelor Professional“ anzubieten. Diese Aufstiegsfortbildung ist anspruchsvoll, schafft eine Gleichwertigkeit zur akademischen Bildung und bietet ausgezeichnete Karrierechancen.

Aufgrund zunehmend hoher Vorkommen von Parodontalerkrankungen und steigendem Gesundheitsbewusstsein der Patientinnen und Patienten können die erforderlichen Behandlungs- und Präventionsmaßnahmen von Zahnmedizinerinnen und Zahnmedizinern alleine nicht mehr geleistet werden. Deshalb sind mehr denn je hochqualifizierte Dentalhygieniker | -innen (DH) bzw. Bachelor Professional in Dentalhygiene (B.Pro DH) notwendig, um den Zahnarzt oder die Zahnärztin in der Präventivzahnmedizin zu unterstützen. Viele Maßnahmen aus diesem Bereich sind nach dem Zahnheilkundegesetz vom Zahnarzt oder von der Zahnärztin auf den | die DH bzw. B.Pro DH delegierbar.

Mit der Aufstiegsfortbildung zum Bachelor Professional in Dentalhygiene können ZFA mit einer einjährigen Berufserfahrung direkt durchstarten. Diese Fortbildung ist in 3 Trimester unterteilt. Bereits zur | zum ZMP | ZMF Fortgebildete haben die Möglichkeit, nach einer Gleichwertigkeitsprüfung und einer Aufnahmeprüfung im 2. Trimester zu beginnen. Und auch bereits „fertige“ DH können den Abschluss „Bachelor Professional in Dentalhygiene“ nach einer separaten Prüfung erlangen.

Nutzen - Was habe ich von der Fortbildung?

  • Anspruchsvollere Aufgaben: höherwertige Handlungs- und Kompetenzfelder
  • Attraktive Einkommensmöglichkeiten
  • Vergleichbarkeit mit dem akademischen Bachelor of Science in Dentalhygiene
  • Erlangen der Qualifikationsstufe 6 nach dem „Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)“ für Fortbildungsabschlüsse
  • Gesicherter Qualifikationsnachweis gemäß Zahnheilkundegesetz (ZHG) und Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
  • Übernahme von Teamführungsaufgaben
  • Mehr Eigenverantwortung

Tätigkeit

Was umfasst die Aufgaben einer | s Bachelor Professionals in Dentalhygiene?

  • Erkennen und Erfassen von Erscheinungen in der Mundhöhle, die von der Norm abweichen
  • Vermittlung von Kenntnissen über die Verhütung oraler Erkrankungen
  • Beratung, Motivation und Betreuung von zahnärztlichen Patientinnen und Patienten jeder Altersstufe über lange Zeiträume
  • Durchführung der systematischen, nicht-chirurgischen Parodontitistherapie

Dauer

Wie lange dauert die Fortbildung?

  • Insgesamt 1.290 Unterrichtsstunden
  • Berufsbegleitend ca. 15–18 Monate
  • Als ZMP: 890 Unterrichtsstunden
  • ca. 12 Monate

Ihre Vorteile

  • Kooperation mit und wissenschaftliche Begleitung durch die Universitätsklinik Münster
  • Orientierung am Schweizer Ausbildungsstandard zum | zur Dentalhygieniker | in
  • Verhältnismäßig wenig Abwesenheitstage in der Praxis, dadurch ggf. geringer Verdienstausfall
  • Patientinnen und Patienten werden während dergesamten Fortbildungszeit gestellt
  • Aktualisierung des Röntgenscheins und integrierte MPDG-Schulung mit Zertifi zierung
  • Kaum Papierskripte: Jede | r Teilnehmer | in erhält zu Beginn der Fortbildung ein in der Kursgebühr enthaltenes Tablet, auf das ständig aktuelle Skripte und sonstige Informationen online transferiert werden.

Kursinhalte

560 Unterrichtsstunden theoretische Anteile

  • Zahnmedizin, Allgemeinmedizin und Naturwissenschaften
  • Fachübergreifende Bereiche

130 Unterrichtsstunden kursvorbereitende Fernlernskripte

120 Unterrichtsstunden vorklinische Anteile

  • Instrumentation und Scalingtechnik
  • Ultraschall- und Schallgeräte
  • Parodontales Debridement

240 Unterrichtsstunden klinisch-praktische Bestandteile

  • Patientenaufklärung und Behandlung
  • Patientenführung und Kommunikationsmanagement

150 Unterrichtsstunden klinische Anteile

  • Erlernen der mechanischen Parodontitistherapie

90 Unterrichtsstunden Testatpflicht | Erfolgskontrolle

Zulassungsvoraussetzungen

  • ZFA mit einer einjährigen Berufserfahrung können im 1. Trimester starten
  • ZMP | ZMF (Abschluss in den letzten 5 Jahren) können nach Gleichwertigkeitsprüfung im 2. Trimester starten
  • Erfolgreiche Absolvierung der Aufnahmeprüfung
  • Kenntnisnachweis gem. §§ 47 ff. StrlSchV (Röntgen)
  • Kursnachweis „Maßnahmen im Notfall“ (Herz-Lungen-Wiederbelebung mit mindestens 9 U-Std., Nachweis nicht älter als 2 Jahre)

Prüfungen

Welche Prüfungen sind zu absolvieren?

  • Prüfungen zum Ende eines jeden Trimesters in 5 Handlungs- und Kompetenzfeldern (schriftlich und praktisch, ggf. mündliche Ergänzungsprüfung)
  • Zahnmedizin, Medizin und Naturwissenschaften
  • Prophylaxe oraler Erkrankungen
  • Patienteninformation und klinische Dokumentation
  • Psychologie, Patientenführung und Kommunikationsmanagement
  • Patientenbehandlung
  • Erfolgreiche Absolventen des 1. Trimesters haben die Möglichkeit, als „Externe“ die Prüfung zur | zum ZMP abzulegen
  • Die praktische Prüfung zum Ende des 3. Trimesters besteht aus der vollständigen Behandlung eines parodontal erkrankten bekannten Dokumentationspatienten und der Behandlung eines unbekannten Neupatienten. Hieran schließt sich ein Fachgespräch über alle Bereiche an.

Kosten

Was kostet mich die Fortbildung?

  • 150 € Aufnahmegebühr
  • 17.700 € Kursgebühr bestehend aus: 1. Trimester 3.900 €, 2. Trimester 5.900 € und 3. Trimester 7.900 € (Ratenzahlung möglich)
  • 900 € Prüfungsgebühr bestehend aus: 1. Trimester 200 €, 2. Trimester 300 € und 3. Trimester 400 €
  • Keine Kosten für Material, Instrumente, Modelle, Lernskripte
  • Durch Nutzung von Fördermaßnahmen und steuerlichen Vorteile reduziert sich die Gesamtsumme auf einen deutlich geringeren Betrag. Da die Einsparungen jeweils individuell unterschiedlich sind, werden in einer kostenlosen Info-Veranstaltung und während des Kurses in detaillierten Vorträgen mehrere Fördermodelle vorgestellt (Aufstiegs-BAföG, KfW-Finanzierung, steuerliches Absetzen der Kosten)

Online Infoveranstaltung: 03.02.2024  von 10.00 bis 13.00 Uhr

Anmeldung zur Infoveranstaltung

hier klicken

Prüfung „Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZÄKWL)“ für bereits fortgebildete DH

Bereits fortgebildete Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker haben die Möglichkeit, nach vorgeschalteter Gleichwertigkeitsprüfung (reine Dokumentenprüfung), die Prüfung zur Erlangung des Abschlusses „Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZÄKWL)“ zu absolvieren.

Onlineinfoveranstaltung  am 16. Dezember 2023, 10.00  bis 12.00 Uhr

Zur Anmeldung hier klicken 

Freiwillige Vorbereitungsseminare auf die Abschlussprüfung

Zur Anmeldung hier klicken

Anmeldung zur Abschlussprüfung „Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZÄKWL)“

Zur Anmeldung hier klicken

Beginn ab dem 1. Trimester als ZFA

Zulassungsvoraussetzungen:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „ZFA/ZH“ oder ein gleichwertiger Abschluss,
  • ein Jahr Berufserfahrung zu Beginn der Fortbildung,
  • Nachweis Kurs „Maßnahmen im Notfall“ (Herz-Lungen-Wiederbelebung) mit mind. 9 UStd., nicht älter als zwei Jahre zu Beginn der Fortbildung,
  • aktuelle Kenntnisse im Röntgen und Strahlenschutz gem. §§ 47 ff. StrSchV,
  • eine mit Erfolg absolvierte Aufnahmeprüfung.

Dauer: ca. 15-18 Monate (1290 Stunden), ganztägig, donnerstags bis samstags

Teilnehmende: max. 16

Gebühren:

Aufnahmeprüfung: 150,00 €

  1. Trimester 2. Trimester  3. Trimester
Teilnahme 3.900 € 5.900 € 7.900 €
    2 Raten à 2.950 € 2 Raten à 3.950 €
Prüfungsgebühr 200  € 300  € 400  €

 

Termine:

  • Aufnahmeprüfung: 29.05.2024
  • Kursbeginn: Frühjahr 2025

Anmeldung zur Prüfung 

hier klicken

Beginn ab dem 2. Trimester als ZMP

Zulassungsvoraussetzungen:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „ZFA/ZH“,
  • erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zur ZMP innerhalb der letzten 5 Jahre,
  • ein Jahr Berufserfahrung zu Beginn der Fortbildung,
  • Nachweis Kurs „Maßnahmen im Notfall“ (Herz-Lungen-Wiederbelebung) mit mind. 9 UStd., nicht älter als zwei Jahre zu Beginn der Fortbildung,
  • aktuelle Kenntnisse im Röntgen und Strahlenschutz gem. §§ 47 ff. StrSchV, 
  • eine mit Erfolg absolvierte Aufnahmeprüfung,
  • vorgeschaltete Gleichwertigkeitsprüfung der ZMP Fortbildung (reine Dokumentenprüfung).

Dauer: ca. 12 Monate (890 Stunden), ganztägig, donnerstags bis samstags

Teilnehmende: max. 16

Gebühren:

Gleichwertigkeitsprüfung der vorherigen ZMP Fortbildung: 200,00 €

Aufnahmeprüfung:  150,00 €

  2. Trimester 3. Trimester
Teilnahme 5.900 € 7.900 €
  2 Raten à 2.950 € 2 Raten à 3.950 €
Prüfungsgebühr 300  € 400  €

 

Termine:

  • Aufnahmeprüfung: 02.09.2024
  • Kursbeginn: Oktober 2025

Zur Anmeldung für die Aufnahmeprüfung gelangen Sie hier. 

Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung

Antrag Gleichwertigkeitsprüfung zum Download