Am 25. Mai 2018 ist die "EU-Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO) in Kraft getreten, die den Datenschutz europaweit harmonisieren soll. Das in dem Zusammenhang ebenfalls neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält hauptsächlich ergänzende Regelungen zur DSGVO.

Wie jedes neue Gesetz lässt allerdings auch die DSGVO noch einige Fragen offen, die im Laufe der Zeit von den zuständigen Aufsichtsbehörden und durch Gerichte beantwortet werden müssen. Daher unterliegen die hier eingestellten Informationen einer ständigen Aktualisierung.

Entsprechende Änderungen und Ergänzungen unserer Informationen können Sie unter "Aktuelles" nachlesen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingestellten Informationen kann nicht übernommen werden.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne unter:

recht@zahnaerzte-wl.de

Aktuelles

1. Oktober 2019: Zweites Datenschutz-Anpassungsgesetz beschlossen - Auswirkungen auf die Zahnarztpraxis?

Am 20. September 2019 hat der Bundesrat dem Zweiten Datenschutz-Anpassungsgesetz zugestimmt. Durch das Anpassungsgesetz werden Änderungen in rund 150 Gesetzen vorgenommen, insbesondere auch dem Bundesdatenschutzgesetz. Ziel des Anpassungsgesetzes ist (auch) die Entlastung von kleineren Betrieben von Verpflichtungen, die durch die Einhaltung des Datenschutzes entstehen. Zu diesem Zweck ist u. a. die Personenanzahl angehoben worden, die zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet. Eine erste Einschätzung zu den Folgen - etwa in Bezug auf den Kündigungsschutz der Datenschutzbeauftragten - kann der beigefügten Information entnommen werden.

Information zum Zweiten Datenschutzanpassungsgesetz

1. Juli 2019: Der Bundestag hat am 28. Juni 2019 das Zweite Datenschutzanpassungsgesetz verabschiedet. Wesentliche Änderung ist das Anheben der Schwelle für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Dies soll zukünftig erst ab einer Anzahl von 20 Mitarbeitern (bislang zehn) verpflichtend sein. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass Zahnärzte wegen des Einsatzes der TI-Konnektoren generell und unabhängig von der Mitarbeiterzahl einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Einzelheiten siehe Pressemitteilung der BZÄK.

Wichtiger Hinweis: Bevor die Änderung in Kraft tritt, muss der Bundesrat noch zustimmen.

Pressemitteilung der BZÄK "Datenschutz in Praxen: 10er Schwelle angehoben" vom 28. Juni 2019

27. Juni 2019: Antworten auf regelmäßige Fragen zum Versand von Behandlungsunterlagen per E-Mail haben wir in diesen FAQ zusammengefasst:

FAQ zum Mail-Versand von Behandlungskosten

5. April 2019: Zum Thema Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis möchten wir Sie über ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts informieren:

Information Videoüberwachung

13. März 2019: Aufgrund mehrfacher Anfragen stellen wir Ihnen ein Muster für eine Nutzungsvereinbarung über kostenloses WLAN in der Zahnarztpraxis zur Verfügung:

Muster-Nutzungsvereinbarung WLAN

13. November 2018: Muster-Handbuch Datenschutz - eine Arbeitsvorlage, die den Einstieg in den Datenschutz erleichtern und bei der Fortführung bereits begonnener Konzepte helfen soll.

Praxishandbuch Datenschutz

30. Juli 2018: Neue FAQ zum Datenschutz (hier: Verhältnis zum Steuerberater, Zulässigkeit telefonischer Anfragen und von Telefax, Weitergabe von Unterlagen im Gutachterverfahren, Sicherheit der Software "Cryptfile").

FAQ

5. Juni 2018: FAQ zum Datenschutz - Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.

Datenschutz FAQ

25. Mai 2018: DSGVO: Beratung statt Bestrafung - Wichtige Information der Landesdatenschutzbeauftragten

Pressemitteilung

23. Mai 2018: Infobrief-Direkt - EU-Datenschutz-Grundverordnung: Alle Infos und Hilfestellungen

Gemeinsamer Infobrief-Direkt 2018.02

18. Mai 2018: Neue Merkblätter und Muster online

2. Mai 2018: Infobrief-Direkt - Kurzpapier der Datenschutzkonferenz u. a. zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Arztpraxen

Gemeinsamer Infobrief-Direkt 2018.01

Broschüre und weitere Merkblätter

Die zahnärztlichen Körperschaften haben eine Broschüre zum Thema "Das neue Datenschutzrecht" erstellt. Die als Anlage enthaltenen Muster können Sie zur weiteren Verwendung unten unter "Mustervorlagen" als Word-Dokument herunterladen.

Broschüre "Das neue Datenschutzrecht (Stand 15. April 2018)

Zu wichtigen Themen, die nicht oder nicht eingehend in der Broschüre bearbeitet werden, finden Sie hier zudem weitere Informationen:

Erforderliche Angaben auf der Praxishomepage

Auch die einfachste Homepage unterliegt diversen gesetzlichen Pflichtangaben - siehe hierzu auch unten unter "Muster".

Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis

Für eine Videoüberwachung (auch ohne Aufzeichnung) in einer Zahnarztpraxis sind enge Vorgaben zu beachten.

Datenschutzfolgenabschätzung: Information und Checkliste

Muss ich eine Datenschutzfolgenabschätzung vornehmen und wenn ja, wie?

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Eine Übersicht von Aufbewahrungspflichten, die einer Löschung von Daten grundsätzlich entgegenstehen.

Datenschutzbeauftragter: Ermittlung der Personengrenze

Informationen zur "10-Personen-Regel" nach dem BDSG

"Risikobewertung ("Gap Analysis")

Auf Grundlage des Verfahrensverzeichnisses sollen Schwachstellen der eigenen Datenverarbeitungen geprüft und die Datensicherheit dadurch erhöht werden."

Muster / Verlagen

Downloads

Hilfreiche Links

1. Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)

Unter www.ldi.nrw.de finden Sie verschiedene Informationen und Arbeitshilfen der Landesbeauftragten für Datenschutz NRW. Wichtige "offizielle" Hinweise zu einzelnen Themen geben besonders die dort eingestellten Ergebnisse bzw. Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern. Folgende Papiere haben unmittelbaren Bezug auch zu einer Zahnarztpraxis:.

Kurzpapier Nr. 1 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DS - GVO
Kurzpapier Nr. 4 Datenübermittlung in Drittländer
Kurzpapier Nr. 5 Datenschutz - Folgenabschätzung nach Art. 35 DS - GVO
Kurzpapier Nr. 6 Auskunftsrecht der betroffenen Person, Art.
Kurzpapier Nr. 8 Maßnahmenplan „DS - GVO“ für Unternehmen
Kurzpapier Nr. 10 Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung
Kurzpapier Nr. 11 Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“
Kurzpapier Nr. 12 Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
Kurzpapier Nr. 13 Auftragsverarbeitung, Art. 28 DS - GVO
Kurzpapier Nr. 14 Beschäftigtendatenschutz
Kurzpapier Nr. 15 Videoüberwachung nach der Datenschutz - Grundverordnung
Kurzpapier Nr. 16 Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche, Art. 26 DS - GVO
Kurzpapier Nr. 17 Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Kurzpapier Nr. 18 Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
 
2. Gesetzestexte

Die offiziellen Gesetzestexte finden Sie hier:

EU-Datenschutzgrundverordnung (Amtsblatt der EU)
                                                                                                                                                                                                              Bundesdatenschutzgesetz 2018

Unter www.dsgvo-gesetz.de finden Sie eine nicht-offizielle, aber gut aufbereitete Übersicht der Vorschriften. Dort sind die einzelnen Vorschriften von DSGVO und BDSG und die Erwägungsgründe zur DSGVO inhaltlich passend miteinander verlinkt.

3. Externe Informationen und Arbeitshilfen

Informationen zum Datenschutz und dem neuen Datenschutzrecht gibt es gerade im Internet in Hülle und Fülle; mal mehr, mal weniger verständlich und nicht immer kostenfrei. Folgende ausgewählte Informationen halten wir für hilfreich (Liste wird weiter ergänzt):

"Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Praxis-EDV"

Die Broschüre von BZÄK und KZBV hilft bei der Erfüllung insbesondere der technischen Anforderungen der DSGVO. Zudem informiert sie über die Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur.

Broschüre Bitkom: "Verarbeitung personenbezogener Daten in Drittländern"

Die Datenverarbeitung in einem Drittland kann auch die Zahnarztpraxis betreffen - nicht nur bei Facebook & Co., sondern evtl. auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit einem ausländischen Labor. Die Broschüre des Bitkom e.V. (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) gibt eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen sowie die aktuellen Angemessenheitsbeschlüsse der EU.