Wichtiger Hinweis zum Versand der Einleger und Aufkleber des Kinderuntersuchungsheftes
In der zweiten Kalenderwoche 2026 haben wir, wie in der Vorstandsinformation 7/2025 vom 18.12.2025 angekündigt, entsprechend der abgerechneten Früherkennungsuntersuchungen im Jahre 2025, Einleger (sieht aus wie ein Heft) und Aufkleber zur Ergänzung der vor 2026 herausgegebenen Kinderuntersuchungshefte versandt. Da wir nicht die komplette Lieferung der bestellten Menge an Einlegern und Aufklebern erhalten haben, kann es sein, dass vereinzelnde Praxen noch weitere Exemplare benötigen.
Zur Zeit erreichen uns Fragen, ob die Kinderuntersuchungshefte bei uns bestellt werden können. Dies ist nicht möglich. Für Kinder, die ab dem 01.01.2026 geboren werden, erhalten die Eltern die neuen Kinderuntersuchungshefte, die sowohl die ärztlichen als auch die zahnärztlichen Untersuchungsinterwalle beinhalten, von Kinderärzten, Krankenhäusern oder Hebammen. Sie werden sofort nach der Geburt des Kindes an die Eltern herausgegeben.
Der Unterschied zwischen den von uns an Sie verschickten Einlegern und den komplett neuen Kinderuntersuchungsheften ergibt sich aus der Seitenzahl. Die Einleger, auch wenn sie gebunden sind wie ein Heft, umfassen 23 Seiten und das komplette neue Kinderuntersuchungsheft umfasst 103 Seiten.
Sollten Sie also noch Einleger und Aufkleber benötigen, wenn die Vorablieferung nicht ausreicht, dann können Sie weitere Exemplare zur Ergänzung der alten gelben Hefte voraussichtlich Mitte/Ende Februar bei uns über die Formularbestellung im geschützten Bereich bestellen.