01.10.2025

Wichtige Information für Ausbildungsbetriebe - Berufsschule in Nordrhein

Wichtige Information für Ausbildungsbetriebe, deren Auszubildende eine Berufsschule im Kammerbereich Nordrhein besuchen - Änderung der Abschlussprüfungsmodalitäten für Auszubildende -

Nach Rücksprache mit der Zahnärztekammer Nordrhein teilte uns diese mit, dass sie für Auszubildende, die ihren Ausbildungsbetrieb in Westfalen-Lippe haben, die Berufsschule jedoch im Kammerbereich Nordrhein besuchen, keine Abschlussprüfung mehr abnehmen wird. Diese Änderung gilt für die Auszubildenden, die in diesem Jahr ihre Ausbildung begonnen haben.

Dies bedeutet, dass diese Auszubildenden die Abschlussprüfung nicht, wie in der Vergangenheit üblich, im Kammerbereich Nordrhein ablegen können, sondern im Kammerbereich Westfalen-Lippe ablegen müssen.

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe empfiehlt den betroffenen Praxen, über einen Wechsel der Berufsschule in den Kammerbereich Westfalen-Lippe nachzudenken. 

Ziel ist es sicherzustellen, dass die Auszubildenden an einer Berufsschule unterrichtet werden, die entsprechend der im Kammerbereich durchgeführten Abschlussprüfung vorbereitet. 

Bei einem Wechsel kann sichergestellt werden, dass die Auszubildenden eine zielgerichtete Ausbildung erhalten, optimal auf die Abschlussprüfung in Westfalen-Lippe vorbereitet werden und keine Nachteile durch unterschiedliche Prüfungsanforderungen (Unterricht in Nordrhein – Prüfung in Westfalen-Lippe) haben.

Mit Ausnahme der Zahnärztekammer Nordrhein werden alle anderen benachbarten Zahnärztekammern auch künftig die Abschlussprüfung von kammerfremden Auszubildenden abnehmen.

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  1. Abschlussprüfung
  2. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

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