07.11.2025

Nordrhein und Westfalen-Lippe übernehmen Überwachungsaufgaben im Arbeits- und Strahlenschutz

Das parlamentarische Verfahren zur Änderung des Heilberufsgesetzes NRW wird noch in diesem Jahr eingeleitet. Es ist beabsichtigt, dass die Aufgabenübertragung zum 01.01.2027 in Kraft tritt.

Die Zahnärztekammern in NRW (Nordrhein und Westfalen-Lippe) sind gemeinschaftlich an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) mit der Bitte herangetreten, die staatlichen Überwachungsaufgaben im Arbeits- und Strahlenschutz für die Zahnarztpraxen in NRW in eigener Zuständigkeit zu übernehmen.

Unser Ziel ist insbesondere eine „Zusammenlegung“ und damit Reduzierung der Anzahl der Begehungen (MPDG, Arbeitsschutz, Strahlenschutz) pro Praxis. Hierdurch möchten wir einen maßgeblichen Beitrag zu Entlastung der Praxen von Bürokratie leisten.

Das Ministerium bereitet die Übertragung sämtlicher relevanten Arbeitsschutz- und Strahlenschutzüberwachungs- und Genehmigungsaufgaben über eine Änderung des Heilberufsgesetzes NRW und der entsprechenden Zuständigkeitsverordnungen gesetzlich auf die Zahnärztekammern im Rahmen einer sog. Aufgabenübertragung nach Weisung in enger Kooperation mit den Kammern bereits vor.

Das parlamentarische Verfahren zur Änderung des Heilberufsgesetzes NRW wird noch in diesem Jahr eingeleitet. Es ist beabsichtigt, dass die Aufgabenübertragung zum 01.01.2027 in Kraft tritt.

Seite speichern


Sie finden diese anschließend im Servicebereich unter „Meine gespeicherten Seiten“.