Neuerungen für ausbildende Praxen
• Künftig ist die Einreichung der Berufsausbildungsverträge bei der zuständigen Stelle (ZÄK-WL) in elektronischer Form möglich, d. h. Sie senden uns einfach ein Scan des geschlossenen (unterschriebenen) Vertrags zur Registrierung (zfa@zahnaerzte-wl.de) und wir bestätigen Ihnen dann die Eintragung in
das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
• Die gesetzlich geforderten Angaben im Vertrag sind ausgeweitet worden, z. B. um Steuer-Identifikationsnummern, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Ausbildenden, von Auszubildenden und von gesetzlichen Vertretern; entsprechende Felder haben wir in unseren Vordrucken eingefügt.
• Die 2020 versehentlich gestrichene Anrechnung der Wege-Zeit zwischen Berufskolleg und Ausbildungsbetrieb auf die Ausbildungszeit eines/einer Auszubildenden ist wieder ins Gesetz aufgenommen worden; bitte beachten!