02.09.2024

Neuerungen für ausbildende Praxen

Zum 01. August 2024 sind für ausbildende Zahnarztpraxen folgende relevante Änderungen im Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten, die wir für Sie zusammengestellt haben:

• Künftig ist die Einreichung der Berufsausbildungsverträge bei der zuständigen Stelle (ZÄK-WL) in elektronischer Form möglich, d. h. Sie senden uns einfach ein Scan des geschlossenen (unterschriebenen) Vertrags zur Registrierung (zfa@zahnaerzte-wl.de) und wir bestätigen Ihnen dann die Eintragung in
  das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

• Die gesetzlich geforderten Angaben im Vertrag sind ausgeweitet worden, z. B. um Steuer-Identifikationsnummern, E-Mail-Adressen und Telefonnummern von Ausbildenden, von Auszubildenden und von gesetzlichen Vertretern; entsprechende Felder haben wir in unseren Vordrucken eingefügt.

• Die 2020 versehentlich gestrichene Anrechnung der Wege-Zeit zwischen Berufskolleg und Ausbildungsbetrieb auf die Ausbildungszeit eines/einer Auszubildenden ist wieder ins Gesetz aufgenommen worden; bitte beachten!

Seite speichern


Sie finden diese anschließend im Servicebereich unter „Meine gespeicherten Seiten“.