Meldepflicht für Kassensysteme
Die Meldepflicht betrifft alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen – unabhängig davon, ob die Systeme gekauft, gemietet oder geleast wurden. Ebenfalls betroffen sind demnach insbesondere auch die Kassenmodule der Heilberufler (Ärzte/Zahnärzte/Physiotherapeuten, usw.) innerhalb komplexer Abrechnungssysteme und Softwarelösungen mit Kassenfunktion (z. B. Warenwirtschaftssysteme). Auch bei Außerbetriebnahme gilt: innerhalb eines Monats melden – es sei denn, das System wurde zuvor noch nicht registriert.
Die Meldung erfolgt entweder über das Portal „Mein ELSTER“ (manuell oder als zu importierende XML Datei) oder über eine Softwarelösung mit ERiC-Schnittstelle (automatisiert möglich). Bitte beachten Sie die Vorgaben Ihres Softwareanbieters – dort erhalten Sie individuelle Informationen zur Vorgehensweise. Auch Ihr Steuerberater kann Ihnen zu diesem Thema bei Rückfragen weiterhelfen.
Auf den Seiten der Finanzverwaltung NRW finden Sie weitere Informationen sowie eine entsprechende Ausfüllanleitung für die Mitteilung.