Kostenstrukturerhebung bei den Zahnarztpraxen des Statistischen Bundesamtes
Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen. Die Praxen werden nach mathematisch-statistischen Verfahren ausgewählt. Um die Belastung möglichst gering zu halten, wird die Erhebung bundesweit bei höchstens 7 Prozent der Praxen durchgeführt und das Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.
Der Versand der Heranziehungsbescheide an die auskunftspflichtigen Praxen erfolgt Anfang Oktober diesen Jahres auf Basis einer rotierenden Stichprobenziehung. Dies bedeutet, dass die Teilnehmer der Erhebung aus dem Jahr 2021, mit Ausnahme der Angehörigen einer Totalschicht, nicht in die aktuelle Erhebung einbezogen werden. Mit den Ergebnissen kann aus derzeitiger Sicht im Sommer 2024 gerechnet werden. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht.
Informationen zur Methodik der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich einschließlich Direktlinks auf Ergebnisse der letzten Erhebung finden Sie auf der Website des Statistischen Bundesamtes.