27.11.2025

Hinweise zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Ab sofort steht Ihnen eine ausführliche Zusammenfassung sowie die aktuelle FAQ-Liste zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Die Unterlage fasst die wichtigsten Fragen aus den Praxen zusammen – von der Erstbefüllung über Informationspflichten bis hin zu Abrechnungsfragen.

Die ePA ist seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtend in den Zahnarztpraxen einzusetzen. Damit Praxisteams sicher durch den Praxisalltag navigieren können, wurden die häufigsten Fragestellungen kompakt aufgearbeitet, u. a.

  • Wie erkenne ich, ob eine Erstbefüllung bereits erfolgt ist?
  • Welche Daten müssen oder können in die ePA eingestellt werden?
  • Welche Informationspflichten bestehen gegenüber den Patientinnen und Patienten?
  • Was ist bei der Abrechnung der Leistungen ePA1 und ePA2 zu beachten?

Die FAQ geben zudem praxisnahe Hinweise zum Umgang mit Dokumenten, Widerspruchsrechten, Speicherprozessen und technischen Abläufen.

 

Einführungshinweise zur ePA als Download

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