18.11.2025

gematik verlängert Frist für Kartentausch in der Telematikinfrastruktur

Die gematik hat eine verlängerte Übergangsregelung für die Umstellung der Verschlüsselungsverfahren in der Telematikinfrastruktur (TI) bekannt gegeben.

Die gematik hat eine verlängerte Übergangsregelung für die Umstellung der Verschlüsselungs-verfahren in der Telematikinfrastruktur (TI) bekannt gegeben. Damit setzt sie eine seit Langem von den zahnärztlichen Körperschaften adressierte Forderung nach mehr zeitlichem Spielraum um – insbesondere mit Blick auf die hohe Zahl noch ausstehender eHBA-Tauschvorgänge. Für die Praxen bedeutet dies, dass zentrale TI-Komponenten, insbesondere elektronische Heilberufsausweise mit RSA-Zertifikaten, länger als ursprünglich vorgesehen genutzt werden dürfen.

Das hat die gematik beschlossen:

  • Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) mit RSA-Verschlüsselung dürfen bis zum 30. Juni 2026 weiterverwendet werden.
  • Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Kartenanbieter nur noch ECC-fähige eHBA ausgeben.
  • Konnektoren mit RSA-Verschlüsselung müssen bis zum 31. Dezember 2025 ersetzt werden. Eine Verlängerung ist hier nicht vorgesehen.
  • Praxisausweise (SMC-B) und Kartenterminals (gSMC-KT) dürfen im non-QES-Bereich (d.h. ohne qualifizierte elektronische Signatur) bis Mitte bzw. Ende 2026 weiter mit RSA-Zertifikaten betrieben werden.

Wichtig für Zahnarztpraxen

Die Entscheidung der gematik schafft mehr zeitlichen Spielraum bei der Umsetzung der erforderlichen Umstellungen in den Praxen. Die Umstellung auf ECC bleibt jedoch verbindlich.

Praxen sollten

  • den Tausch der eHBA rechtzeitig planen,
  • und den Austausch der Konnektoren bis Jahresende 2025 vorbereiten.

Aktuelle Informationen und praxisnahe Handlungsempfehlungen finden Sie im Digitalisierungs-kompass 2025 auf www.zahnaerzte-wl.de/digikompass

Mit der neuen Übergangsregelung hat die gematik die Rahmenbedingungen für die RSA-ECC-Umstellung angepasst. Die sichere Verschlüsselung auf Basis von ECC bleibt das Ziel – die längere Übergangszeit erleichtert eine geordnete Umsetzung in den Praxen. KZVWL und ZÄKWL werden die weitere Entwicklung begleiten und die Praxen fortlaufend informieren.

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