16.04.2024

EBZ-Störung bei der energie-BKK

Die energie-BKK informiert, dass sie zurzeit Anträge im "Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)" auf Grundlage der Technischen Anlage (TA) in der Version 1.7 (seit dem 01.04.2024 verpflichtend anzuwenden) nicht annehmen und verarbeiten kann.

Die energie-BKK führt dies auf technische Schwierigkeiten des eigenen Software-Dienstleisters zurück, der die IT-Systeme erst am 19.04.2024 auf die TA Version 1.7 hochrüsten können wird. Anträge mit der TA Version 1.7 sollen ab dem 22.04.2024 wieder von der energie-BKK angenommen und verarbeitet werden können.

Die energie-BKK bittet darum, dass bei zahnmedizinisch sofort notwendigen Versorgungen, ein mittels Stylesheet nach Anlage 14c BMV-Z erzeugter papiergebundener und unterschriebener Ausdruck des Behandlungsplans an die energie-BKK unter 0511 911 10 7943 via Telefax übermittelt wird. Nach Behebung der Störung ist keine erneute elektronische Übermittlung von bereits per Fax übermittelten Anträgen nötig.

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