Datenschutzverstöße bei Konnektoren: Deutlicher Brief der KZVWL an die Politik
Obwohl es die Spezifikation der gematik untersagt, scheinen Konnektoren eines bestimmten Herstellers unerlaubt persönliche Daten zu protokollieren. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit sieht in der unerlaubten Protokollierung eine Datenschutzverletzung nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO. Verantwortlich nach § 307 Abs. 1 SGV seien hier die Leistungserbringer, d.h. Ärzte und Zahnärzte.
Die KZVWL fordert die politischen Entscheider und die Geschäftsführung der Gematik nun auf, dieser Sichtweise nicht zu folgen, aus Sicht der KZVWL ist dies nicht zu begründen, sogar rechtlich ausgeschlossen.
Den gesamten Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Geschäftsführer der gematik Dr. Markus Leyck Dieken können Sie hier nachlesen.