BZSt warnt vor betrügerischen E-Mails mit Zahlungsaufforderung
Gefälschte Verspätungszuschläge per E-Mail
Die betrügerischen Nachrichten werden unter Absenderadressen wie „info@bzst-zahlungsfrist.com“ oder ähnlichen Domains verschickt, die wie offizielle E-Mail-Adressen des BZSt wirken sollen. Teilweise sind diesen E-Mails PDF-Anhänge beigefügt, die angeblich einen Bescheid des Bundeszentralamts für Steuern darstellen.
Vorsicht bei E-Mails mit angeblichen Bescheiden
Auch von Adressen wie „news@bzst-infos.de“ werden gefälschte Mitteilungen versandt, die angeblich steuerliche Bescheide enthalten. Derartige PDF-Dateien sollten keinesfalls geöffnet werden.
Empfehlung bei Empfang verdächtiger E-Mails
Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten, öffnen Sie bitte keine Anhänge und löschen Sie die Nachricht umgehend. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern.