29.04.2025

BZSt warnt vor betrügerischen E-Mails mit Zahlungsaufforderung

Derzeit kursieren gefälschte E-Mails, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Dabei versuchen Betrüger, Empfängerinnen und Empfänger mit angeblichen Mahnungen und Bescheiden zu täuschen.

Gefälschte Verspätungszuschläge per E-Mail

Die betrügerischen Nachrichten werden unter Absenderadressen wie „info@bzst-zahlungsfrist.com“ oder ähnlichen Domains verschickt, die wie offizielle E-Mail-Adressen des BZSt wirken sollen. Teilweise sind diesen E-Mails PDF-Anhänge beigefügt, die angeblich einen Bescheid des Bundeszentralamts für Steuern darstellen.

Vorsicht bei E-Mails mit angeblichen Bescheiden

Auch von Adressen wie „news@bzst-infos.de“ werden gefälschte Mitteilungen versandt, die angeblich steuerliche Bescheide enthalten. Derartige PDF-Dateien sollten keinesfalls geöffnet werden.

Empfehlung bei Empfang verdächtiger E-Mails

Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten, öffnen Sie bitte keine Anhänge und löschen Sie die Nachricht umgehend. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern.

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  1. Warnung vor gefälschten BGN- und DGUV-Schreiben

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