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| Bezeichnung: | Kurs-Nr. VFLLG01092025MS |
| Fachgebiet: | KCH-Abrechnung |
| Fortbildungspunkte: | 2 |
| Dozent(in)/Referent(in): |
Hoppe-Woodbridge Susanne |
| Zielgruppe: |
Praxisinhaber, Angestellte Zahnärzte, Assistenszahnärzte, Zahnmedizinische Fachangestellte, Auszubildende, Wiedereinsteiger, Quereinsteiger |
Das Füllen von Zähnen mit unterschiedlichen Füllungsmaterialien gehört zu den häufigsten Behandlungen in einer Zahnarztpraxis. Seit dem Inkrafttreten des Amalgamverbotes zum 01.01.2025 werden aber viele Praxen vor neue Herausforderungen gestellt, da Amalgamfüllungen künftig nicht mehr verwendet werden dürfen. Umso wichtiger ist es, dass diese Routinebehandlung auch unter den neuen Vorgaben immer korrekt und vollständig abgerechnet wird.
Wir möchten Sie selbstverständlich über die Auswirkungen dieses Beschlusses, die Anpassungen im BEMA und die damit verbundenen Anforderungen informieren.
Des Weiteren lernen Sie in diesem Seminar wie sie die Abrechnungsbestimmungen unter Berücksichtigung der Gesetzesgrundlagen optimal umsetzen können. Im Workshop-Teil werden viele praxisnahe Beispiele besprochen.
Inhalt
- gesetzliche Grundlagen
- Auszug Behandlungsrichtlinie Füllungen
- Analogberechnung neu entwickelter Leistungen
- Formvorschriften, Richtlinien und Besonderheiten
- Amalgamverbot und dessen Folge
- Mehrkostenvereinbarung korrekt erstellen und abrechnen
- Vorstellung aller Leistungen nach BEMA und GOZ im Bereich Füllungstherapie
- Abrechnung von Verbrauchsmaterialien
- praxisnahe Behandlungsbeispiele