Kurs für Mitarbeitende
Maschinelle Entfernung von supragingivalen und gingivalen Belägen entsprechend BEMA 107
02.06.2026
09:00 - 17:00

Akademie für Fortbildung
Auf der Horst 31, 48147 Münster
Details
Bezeichnung: Kurs-Nr. 26.210627
Fachgebiet: Präventive Zahnmedizin
Fortbildungspunkte:
Dozent(in)/Referent(in): Droste Jessika, Vreden
Darley Jessica, Münster
Zielgruppe: Mitarbeitende
Sie sind Zahnarzthelferin oder Zahnmedizinische Fachangestellte und möchten Ihre Kenntnisse im Bereich der maschinellen Belagsentfernung erweitern?

Die Voraussetzung für die Entfernung von weichen und harten supragingivalen und gingivalen Belägen sind sowohl entsprechende theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten als auch ein objektiver Qualifikationsnachweis erforderlich (siehe Delegationstabelle ZÄKWL 2022). Um diese Qualifikation zu erhalten und Sicherheit im Umgang mit Schall- und Ultraschallgeräten sowie in der  Zahnpolitur mit rotierenden Instrumenten zu gewinnen, ist dieser Kurs genau richtig für Sie.

Praxisnah vermitteln wir Ihnen umfangreiches Wissen zur Patientenanamnese sowie Basisinformationen zu Zahnstein, Zahnsteinentstehung, der Anwendung von Schall- und Ultraschallinstrumenten und der Zahnpolitur. Wir stellen Ihnen die derzeit auf dem Markt erhältlichen Systeme zur Zahnsteinentfernung sowie deren Eigenschaften und Arbeitssystematiken vor. Wir möchten Sie zudem intensiv in der Handhabung schulen, um Ihnen Sicherheit im Praxisalltag zu vermitteln und Fehler in der Anwendung zu vermeiden. 

Inhalt:
Die Patientenanamnese
Basisinformationen zum Zahnstein
Theorie von Schall- und Ultraschallinstrumenten
Glattflächenpolitur 
Fehler in der Anwendung und Fehlervermeidung durch Erlernen der richtigen Handhabung
Praktische Umsetzung an Phantommodellen (Hands-on)

Zulassungsvoraussetzungen:
Ausgelernte/r  ZH oder ZFA
Erfahrungen in der maschinellen Belagsentfernung sind hilfreich, aber nicht verpflichtend.

Ergänzender Hinweis:
Objektiver Qualifikationsnachweis nach schriftlicher und praktischer Prüfung.

Handlungskompetenz gem. Delegationsrahmen I -tabelle siehe S. 128
Gebühren
ZFA:
220,00 €
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