Kurs für Zahnärztin/Zahnarzt, Zahnärztinnen
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärztinnen und Zahnärzte
22.03.2023
14:00 - 18:00

GÜTERSLOH=Stadthalle
Stadthalle Gütersloh
Friedrichstr. 10, 33330 Gütersloh
Details
Bezeichnung: Kurs-Nr. 23.740023
Fachgebiet: Röntgenologie
Fortbildungspunkte: 9
Dozent(in)/Referent(in): Dr., Schlegel Hendrik, Münster
Zielgruppe: Zahnärztin/Zahnarzt
Zahnärztinnen

Nach der Strahlenschutzverordnung müssen spätestens alle 5 Jahre die
Kenntnisse der Mitarbeiter | innen und die Fachkunde der Zahnärzte | innen
durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Kurs über 8
Stunden aktualisiert werden.


Demnach gilt für 2023: Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihre Fachkunde
letztmalig in 2018 aktualisiert bzw. ihre Fachkunde erstmalig im Jahr 2018
erworben haben, sind verpflichtet, diese in 2023 zu aktualisieren. Beachten Sie
dabei bitte, dass die 5-Jahres-Frist einzuhalten ist.


Unser Kursangebot für Sie: Bis zu 4 der 8 Stunden können im Selbststudium
absolviert werden, sodass die Präsenszeit mit Prüfung auf die Hälfte der
geforderten Kursdauer verkürzt werden kann. Dieser Vorgabe hat die
Zahnärztekammer Westfalen-Lippe bei ihren praxiserprobten, kostengünstigen
Aktualisierungskursen, die mit großem Erfolg durchgeführt werden, Rechnung
getragen. So können Sie sich mit einem Skript in Papierformat oder mit einem
Online-Skript häuslich vorbereiten. Hierfür
muss eine Online-Anmeldung unter www.zahnaerzte-wl.de vorliegen.
Das Skript erhalten Sie ca. 4 Wochen vor Kursbeginn (per Post bzw. per Email).


Bitte beachten Sie: Als Praxisinhaber | innen müssen Sie sich davon überzeugen,
dass nur Mitarbeiter | innen mit der technischen Durchführung des Röntgens
betraut sind, die im Besitz eines gültigen Kenntnisnachweises sind. Auch Ihre
Mitarbeiter | innen müssen ihre erworbenen Kenntnisse im Strahlenschutz
spätestens in einem Zeitraum von 5 Jahren aktualisieren.
Machen Sie Ihre Mitarbeiter | innen auf die Notwendigkeit der rechtzeitigen
Aktualisierung aufmerksam. Denken Sie dabei auch an Ihre Mitarbeiter | innen
im Mutterschutz bzw. in der Elternzeit!

Gebühren
Zahna(e)rzt/in:
138,00 €
Assistent/in:
138,00 €
Abzüglich
Online-Rabatt:
5 %

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