Der Berufungsausschuss besteht gemäß § 35 Zulassungsverordnung-Zahnärzte (ZV-Z) aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt und aus je drei Vertretern der Zahnärztinnen und Zahnärzte und der Landesverbänder der Krankenkassen. Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt vier Jahre.

Der Berufungsausschuss für Zahnärztinnen und Zahnärzte befasst sich mit Widerspruchsverfahren des Zulassungsausschusses.

Die Geschäftsstelle des Berufungsausschusses befindet sich im Hause der KZVWL, Auf der Horst 25, 48147 Münster.

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§ 35 Zulassungsverordnung-Zahnärzte (ZV-Z)