Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Zahnärztekammer und stellt das Parlament der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Westfalen-Lippe dar. Gewählt für eine Amtszeit von fünf Jahren beschließen die Delegierten über alle Angelegenheiten der Kammer von allgemeiner Bedeutung. Die Delegierten werden von den mehr als 8.000 Mitgliedern der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) für die Wahlperiode 2024 bis 2029 gewählt. In der konstituierenden Sitzung (1. Februar 2025) wählen diese aus den eigenen Reihen den Vorstand, den Präsidenten/die Präsidentin und den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin sowie die Beisitzer.

Welche Aufgaben hat die Kammerversammlung?

Das Heilberufsgesetz beschreibt die Aufgaben der Kammerversammlung. Zu den wichtigsten Aufgaben - neben der berufspolitischen Diskussion - zählt die Normgebung für die Selbstverwaltung, insbesondere die Beschlussfassung über die Berufsordnung, die Notfalldienstordnung, die Hauptsatzung, die Geschäftsordnung, die Gebühren- und die Beitragsordnung sowie Beschlüsse zum Haushalt/Jahresabschlüssen und die sonstigen Satzungen. Ebenso obliegt ihr die Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). An den Versammlungen, die zweimal im Jahr stattfinden, können grundsätzlich alle Mitglieder der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe teilnehmen, stimmberechtigt sind jedoch nur die gewählten Vertreterinnen und Vertreter. 

Wann und wie wird gewählt?

Gewählt wird  ab Anfang November bis zum 11. Dezember 2024. Der Wahlzeitraum beginnt am Tag nach der Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten. Die späteste Zustellung der Wahlunterlagen ist am 11.11.2024. 
Ihre Stimme können Sie per Brief abgeben.

Wer steht zur Wahl?

Der Weg in die Kammerversammlung führt über Wahlvorschläge. Hierbei handelt es sich um zur Wahl antretende berufspolitische Gruppierungen und Einzelwahlvorschläge, die auch Listen genannt werden. Interessierte Kammermitglieder können sich einer dieser Listen anschließen, wenn sie wieder antritt, oder sich zu einer neuen Liste zusammenschließen und zur Wahl antreten. 

Warum wählen? Warum engagieren?

Die zahnärztliche Selbstverwaltung braucht eine starke und engagierte Basis. Mit Ihrem politischen Engagement sorgen Sie genau dafür. Als Delegierte oder Delegierter der Kammerversammlung können Sie auf berufspolitische Entscheidungen Einfluss nehmen. Sie können Themen prominent platzieren und dafür sorgen, dass sie in diesem Gremium behandelt werden und möglicherweise auch eine entsprechende Entscheidung getroffen wird.

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