Michael Evelt (stv. Vorstandsvorsitzender) erläutert, welche gesetzlichen und technischen Änderungen Sie in den kommenden Monaten berücksichtigen sollten, um Ihre vertragszahnärztlichen Pflichten im Bereich der Telematikinfrastruktur (TI) sicher zu erfüllen.
Im Mittelpunkt stehen zwei zentrale Themen:
- Abrechnungsverbot ab 1. Januar 2026 – Nur noch Praxisverwaltungssysteme, die ein Konformitätsbewertungsverfahren (KOB) durchlaufen haben, dürfen genutzt werden.
- RSA → ECC-Migration – Bis zum 31. Dezember 2025 bzw. 30.6.2026 müssen alle TI-Komponenten (z. B. eHBA, SMC-B, Konnektor / TI-Gateway / KIM-Dienst) auf ECC-Verschlüsselung umgestellt sein.
Hinweis: Nach der Aufnahme dieses Videos hat die gematik die Übergangsfristen für die RSA-/ECC-Umstellung verlängert. Mehr Infos bei der gematik.
Die elektronische Patientenakte (ePA) in der Zahnarztpraxis
In einem zweiten Video erklärt Susanne Hoppe-Woodbridge, wie die elektronische Patientenakte praktisch in den Behandlungsalltag integriert wird und welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Themen sind unter anderem:
- Technik & Finanzierung
- So funktioniert die ePA
- Fallbeispiele
- Fragen und Antworten aus dem Praxisalltag