
Freiwillige Beitragszahlungen
2 Möglichkeiten:
- freiwillige laufende Beitragszahlungen
- jährlich freiwillige Einmalzahlungen
Höchstbeitrag: das 2,5-fache des Jahresbetrages der Pflichtabgabe, 2021: EUR 39.618,00
Vorteile freiwilliger Beitragsleistungen:
- erhöhter Altersrentenanspruch
- Stärkung der Absicherung bei Berufsunfähigkeit (bei Einmalzahlungen: Wartezeit 3 Jahre)
- Stärkung der Absicherung der Hinterbliebenen (bei Einmalzahlungen: Wartezeit 3 Jahre)
- steuerliche Absetzbarkeit
- hohe Flexibilität
- kein Fortsetzungszwang
- hohe Transparenz
- keine Abschlusskosten wie bei privaten Versicherern
Freiwillige laufende Beiträge:
- Antrag
- Gesundheitsprüfung
- nur dann nicht möglich, wenn ein Anhaltspunkt dafür besteht, dass der Versorgungsfall vor Vollendung des 62. Lebensjahres eintritt
Freiwillige Einmalzahlungen:
- keine Gesundheitsprüfung erforderlich
- unbürokratisch durch Überweisung möglich
- 3 Jahre Wartezeit für Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz: Im Versorgungsfall wird Beitrag zurückerstattet und nicht rentenwirksam.
Steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen
Abzugsvolumen:
- bei Alleinstehenden in 2021 grundsätzlich bis zu EUR 25.787
- bei Verheirateten in 2021 grundsätzlich bis zu EUR 51.574
- Höchstbeitrag wird erst ab 2025 voll gewährt
Übergangsregelung: Beginn in 2005 mit 60 %, Steigerung jährlich um 2 % bis 2025
2021 = 92 % abzugsfähig
Abzugsfähigkeit 2021:
- Beispiel: ZA zahlt allgemeine Pflichtabgabe:
EUR 15.847,20 * 92 % = EUR 14.579,42 = abzugsfähiger Betrag - Freiwillige Einmalzahlung bis EUR 25.787 = EUR 9.900,00
- Freiwillige Einmalzahlung bis zum Höchstbeitrag (EUR 39.618,00) = EUR 23.700
Downloads