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Berufungsausschuss
Der Berufungsausschuss besteht gemäß § 35 Zulassungsverordnung-Zahnärzte (ZV-Z) aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt und aus je drei Vertretern der Zahnärzte und der Landesverbänder der Krankenkassen. Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt vier Jahre.
Der Berufungsausschuss für Zahnärzte befasst sich mit Widerspruchsverfahren des Zulassungsausschusses.
Die Geschäftsstelle des Berufungsausschusses befindet sich im Hause der KZVWL, Auf der Horst 25, 48147 Münster. Ansprechpartner ist Frau Elke Peci, Tel.: 0251-507-149 oder per Email unter: elke.peci@zahnaerzte-wl.de. Sie können die Geschäftsstelle auch unter der Fax-Nr. 0251-507-219 erreichen.
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