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Pflicht zur fachlichen Fortbildung
Fortbildungsrichtlinie der Bundeszahnärztekammer
Laut Musterberufsordnung für die deutschen Zahnärzte ist jeder Zahnarzt verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und dadurch seine Kenntnisse dem jeweiligen Stand der zahnärztlichen Wissenschaft anzupassen. Welche Ansprüche dabei an die Fortbildungsinhalte, die Fortbildungsmethoden und das Qualitätsmanagement der Fortbildungsmaßnahmen gestellt werden, regeln die Leitsätze der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur zahnärztlichen Fortbildung. Diese Leitsätze umfassen insbesondere auch die Vergabe von Fortbildungspunkten, wie sie im Rahmen der vertragszahnärztlichen Berufsausübung gegenüber der zuständigen KZV nachgewiesen werden müssen.
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