
aushangpflichtige Rechtsvorschriften
Die folgenden Vorschriften sind nach gesetzlichen Vorgaben in jeder Zahnarztpraxis aushangpflichtig. Sobald zumindest ein Arbeitnehmer beschäftigt wird, sind dies unter anderem das Arbeitszeitgesetz oder Unfallverhütungsvorschriften, beispielsweise bei jugendlichen Angestellten ergänzend das Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei Betrieb einer Röntgenanlage müssen wiederum Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordung ausgehängt werden. Wir empfehlen eine regelmäßige Überprüfung der Ihren Betrieb betreffenden Aushangpflichten sowie der Aktualität der verwendeten Dokumente.
Fragen? Ihre Ansprechpartner in der Abteilung Recht und Schlichtung sind:
Herr Ass. jur. Till Arens (0251 507-542 / till.arens@zahnaerzte-wl.de)
Frau Ass. jur. Katja Wemmer (0251 507-545 / katja.wemmer@zahnaerzte-wl.de)
Frau Ass. jur. Svenja Hildebrandt (0251 507-546 / svenja.hildebrandt@zahnaerzte-wl.de)
Herr Ass. jur. Hilmar Wolter, LL.M. (0251 507-544 / hilmar.wolter@zahnaerzte-wl.de)
Downloads
- §61b Arbeitsgerichtsgesetz - Klage wegen Benachteiligung
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Berufsgenossenschaft BGR TRBA250
Biologische Arbeitsstoffe - DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention
- BGB (Auszug)
- Berufsgenossenschaft BGV B2
Laserstrahlung - Heimarbeitsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- NEU! Strahlenschutzverordnung (ab 31.12.2018)
- NEU! Strahlenschutzgesetz (ab 31.12.2018)