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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach konkreten gesetzlichen Vorgaben. Diese sind für Zahnärzte und Zahnmedizinische Fachangestellte nicht identisch.
Für Fragen zur Anerkennung zahnärztlicher ausländischer Berufsqualifikationen klicken Sie bitte hier.
Für Fragen zur Anerkennung nicht-zahnärztlicher ausländischer Berufsqualifikationen klicken Sie bitte hier.
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