ZFA-Ausbildungsverordnung modernisiert
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Schwerpunkte der Anpassungen sind zum einen die Erweiterung von Inhalten, insbesondere neben der Assistenz bei verschiedenen zahnärztlichen Behandlungen das Durchführen von Hygienemaßnahmen, das Aufbereiten von Medizinprodukten, das Organisieren, Bewerten und Reflektieren betrieblicher – auch digitaler – Arbeitsprozess. Zum anderen sind im Bereich des Qualitätsmanagements und der Abrechnung zahnärztlicher Leistungen wichtige Aktualisierungen vorgenommen worden. Des Weiteren wird die Abschlussprüfung künftig in zwei Teilen durchgeführt: Teil 1 am Ende des 2. Ausbildungsjahrs, Teil 2 am Ende des 3. Ausbildungsjahrs. Die jeweiligen Prüfungsergebnisse aus Teil 1 und aus Teil 2 fließen in die Gesamtnote ein. Durch diese Form der gestreckten Abschlussprüfung entfällt künftig die Zwischenprüfung. Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat bereits die Fachlehrer/innen und Prüfungsausschussmitglieder zu Informationsveranstaltungen im Mai diesen Jahres eingeladen. Nähere Informationen werden auch im ZBWL veröffentlicht.
„Wir freuen uns, die ZFA-Ausbildungsverordnung nicht nur nun wieder auf dem neuesten Stand, sondern auch in verschiedenen Bereichen optimiert zu haben und hoffen, dass damit auch die Attraktivität der ZFA-Ausbildung weiter steigt“, sagte Hans-Joachim Beier, Mitglied des Kammervorstandes. Gleichzeitig ruft er die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Westfalen-Lippe auf, ihr Ausbildungsengagement beizubehalten, denn nur so sei die künftige "Betriebsfähigkeit" von Zahnarztpraxen weiter gesichert.