17.12.2021

Impfpflicht, Impfungen und Vorgaben zur Testpflicht

Die aktualisierte Fassung des Infektionsschutzgesetzes ist am 11.12.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Die Änderungen bzw. Ergänzungen beziehen sich in unserem Fall im Wesentlichen auf

•           Einführung einer Impfpflicht und deren Nachweis  ab 16. März 2022 für in Zahnarztpraxen tätige Personen.

•           Impfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte

•           Testungen in Zahnarztpraxen sowie Dokumentation

 Wir informieren Sie im Folgenden über die gesetzlichen Bestimmungen:

Infobrief-direkt 2021.26