17.11.2021

Änderung Corona-Testverordnung ab 13.11.

Bürgertestungen in Zahnarztpraxen unter diesen Bedingungen wieder möglich.

Die Corona-Testverordnung wird wieder dahingehend geändert, dass in der Zahnarztpraxis wieder Regelungen von August 2021 gelten.

Drei Testverfahren sind möglich: 

  • PoC-Antigentest durch Leistungserbringer ( bei Praxispersonal, Patienten und Bürger)
  • Überwachte Antigen-Tests zur Eigenanwendung (bei Praxispersonal, Patienten)
  • PCR-Bestätigungstest bei positiven Antigentests mit Labordiagnostik (Hier weiterer Verweis an Hausarzt möglich, bei Eigendurchführung bitte Hotline kontaktieren)

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF.