17.11.2021
Änderung Corona-Testverordnung ab 13.11.
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Die Corona-Testverordnung wird wieder dahingehend geändert, dass in der Zahnarztpraxis wieder Regelungen von August 2021 gelten.
Drei Testverfahren sind möglich:
- PoC-Antigentest durch Leistungserbringer ( bei Praxispersonal, Patienten und Bürger)
- Überwachte Antigen-Tests zur Eigenanwendung (bei Praxispersonal, Patienten)
- PCR-Bestätigungstest bei positiven Antigentests mit Labordiagnostik (Hier weiterer Verweis an Hausarzt möglich, bei Eigendurchführung bitte Hotline kontaktieren)
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten PDF.